Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) - Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus

Mit der Förderung sollen Gründungs- und Transferaktivitäten in Start-ups intensiviert werden.

Welche Projekte können gefördert werden? 

Der Seed-Bonus und der SeedInvest-Bonus fördern Start-ups in Schleswig-Holstein beim Aufbau und bei der Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle:

Mit dem Seed-Bonus werden Vorhaben in einem Start-up gefördert, die den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle durch eigenes Personal unterstützen. Hier werden vorrangig Personalkosten gefördert.

Der SeedInvest-Bonus hingegen fördert Vorhaben, die durch Investitionen den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle in Start-ups bewirken. Hier wird insbesondere die Anschaffung von Geräten und Ausrüstung gefördert.

Wer kann Förderung beantragen?

Diese Förderungen können junge Gewerbebetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragen, 

  • welche die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen und 
  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre sind und
  • die außerdem ein innovatives, skalierbares Geschäftsmodell aufweisen.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen

  • mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und
  • einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.

Für Unternehmen, an denen andere Unternehmen oder Institutionen beteiligt sind bzw. für Unternehmen, auf die andere Unternehmen oder Institutionen einen beherrschenden Einfluss ausüben (Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen), gelten besondere Regeln zur Feststellung des KMU-Status. Gleiches gilt auch für Unternehmen, die an anderen Unternehmen beteiligt sind oder beherrschenden Einfluss ausüben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Pro Unternehmen können insgesamt maximal drei Vorhaben aus der Förderrichtlinie EIK – einschließlich Transfer-Bonus und Hightech-Bonus - bezuschusst werden. Eine zeitliche Überlappung mehrerer Förderungen ist ausgeschlossen.
  • Das Vorhaben entspricht den Auswahlkriterien hinsichtlich Innovationgrad und ökonomischer Bedeutung und liefert einen Beitrag zu den Querschnittszielen Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter.
  • Das Projekt sollte zum Ziel der Landesregierung beitragen, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
  • Das Vorhaben wird in Schleswig-Holstein durchgeführt und einschließlich der gewonnenen Erkenntnisse dort verwertet.

Für den Seed-Bonus gelten außerdem folgende Voraussetzungen:

  • Es wird zunächst ein Projektvorschlag (aussagekräftige Vorhabenbeschreibung einschließlich des innovativen skalierbaren Geschäftsmodells) eingereicht und positiv bewertet.
  • Das Vorhaben wird mit eigenem Personal umgesetzt.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 120.000 Euro betragen.
  • Die Umsetzung der Maßnahme soll innerhalb von acht, höchstens jedoch innerhalb von zehn Kalendermonaten umgesetzt werden.

Für den SeedInvest-Bonus gelten außerdem folgende Voraussetzungen:

  • Es wird zunächst ein Projektvorschlag (Vorhabenbeschreibung einschließlich des innovativen skalierbaren Geschäftsmodells) eingereicht und positiv bewertet.
  • Auftraggeber und Auftragnehmer müssen voneinander unabhängig sein.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 50.000 Euro betragen.
  • Die Maßnahme soll binnen sechs Kalendermonaten durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie ursächlich im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung unbedingt erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.

Gefördert werden im Seed-Bonus:

  • Die Personalkosten für eigene Angestellte sowie die Kosten für am Vorhaben mitwirkende angestellte geschäftsführende Gesellschafter und Gesellschafterinnen werden auf Basis von pauschalierten Stunden- oder Monatssätzen (Standardeinheitskosten) gefördert. Die zugehörigen Arbeitsverträge und Qualifikationsnachweise sind mit dem Antrag einzureichen.
  • Sonstige Kosten für Material, Investitionen, Qualifikation und Weiterbildung, Marketing, Fremdleistungen, Patente und andere Schutzrechte, Reisen und Miete sind als Pauschalkosten in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten förderfähig.

Nicht gefördert werden:

  • Skonti und Rabatte

Gefördert werden im SeedInvest-Bonus:

  • Die Kosten für Investitionen in Instrumente und Ausrüstung, insbesondere Produktionseinrichtungen. Hardware und Software sind auf Basis tatsächlicher direkter Kosten förderfähig.
  • Personalkosten sind als Pauschalkosten in Höhe von 20 Prozent der tatsächlichen direkten Ausgaben förderfähig.

Nicht gefördert werden:

  • Rechts-, Finanzierungs-, Steuer- oder Wirtschaftsberatungen, 
  • übliche Büroausstattung (Mobiliar) und Fahrzeuge
  • Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe
  • Skonti und Rabatte

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.

Für diese Förderung gelten die Bestimmungen der De-minimis-Verordnung. Die Summe der De-minimis-Beihilfen, die das antragstellende Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund im zurückliegenden Zeitraum von drei Jahren erhalten kann, ist auf 300.000 Euro begrenzt. Falls das Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund in den drei Jahren vor dem aktuellen Antrag bereits De-minimis-Beihilfen erhalten hat, müssen die entsprechenden Bescheinigungen im Antragsportal hochgeladen werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe dieser Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Vor Antragstellung empfehlen wir eine kostenfreie Beratung durch unsere StartUp-Förderung & Finanzierung. Das StartUp-Team vermittelt wertvolle Kontakte, stellt Know-how und Gründungserfahrung zur Verfügung und gibt praxisnahe Tipps, wie sich junge oder zukünftige Unternehmen fit für die nächste Förderung oder Finanzierung machen können.

Bitte beachten Sie unbedingt: Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert (formaler Ausschlussgrund). Als Projektstart gilt insbesondere der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Beratungs- oder Dienstleistungsauftrag), d. h. eine verbindliche Vergabe eines Auftrages.

Dokumente

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Kalkulation Seed-Bonus
Kosten- und Finanzierungsplan für einen Seed-Bonus
xlsx | 95 KB
Kalkulation SeedInvest-Bonus
Kosten- und Finanzierungsplan für den SeedInvest-Bonus
pdf | 5 MB
Merkblatt Restkostenpauschale LPW 2021
Merkblatt zur Restkostenpauschale, die in der Förderperiode 2021-2027 im EFRE in Schleswig-Holstein erstmals zum Einsatz kommt.
pdf | 349 KB
Merkblatt PK Pauschale LPW 2021
Merkblatt zur Pauschalierung von Personalkosten im EFRE Programm Schleswig-Holstein 2021-2027
pdf | 117 KB
Anforderungsniveaus zu Personalkosten
Stunden- und Monatssätze für Unternehmen
pdf | 1.009 KB
Projektvorschlag Seed-Bonus
Zur Förderung von Aufbau und Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle in Start-ups durch eigenes Personal
pdf | 1.009 KB
Projektvorschlag SeedInvest-Bonus
Zur Förderung von Aufbau und Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle in Start-ups durch Investitionen in Instrumente und Ausrüstung
pdf | 359 KB
Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen Einstiegsförderung KMU
Bewertung der Beiträge zu Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter als Voraussetzung für eine Förderung HINWEIS: siehe Merkblatt "EU-Grundrechtecharta und UN-BRK"
pdf | 335 KB
Merkblatt: EU-Grundrechtecharta und UN-BRK
Merkblatt zur Einhaltung der EU-Grundrechtecharta und der UN-Behindertenrechtskonvention HINWEIS: siehe "Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen"
pdf | 683 KB
Datenschutzrechtliche Aufklärung
Datenschutzrechtliche Aufklärung zum Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft, Förderperiode 2021 bis 2027 (LPW 2021)

Rechtsgrundlagen

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NEU: Richtlinie Einstiegsförderung Innovationsvorhaben KMU (EIK)
Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK)
pdf | 634 KB
AFG LPW 2021
Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (AFG LPW 2021)

Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich. Dafür benötigen Sie ein Servicekonto Business, um Anträge online zu stellen und Rückmeldungen zu erhalten. 

Voraussetzung für die elektronische Antragsstellung im LPW 2021

Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen leicht zugänglich und möglichst barrierefrei auch über das Internet anzubieten. Auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein können Unternehmen oder Behörden digitale Verwaltungsleistungen in Form von Online-Diensten in Anspruch nehmen.

Das Servicekonto ist Ihr persönlicher Bereich, über den Sie Ihre digitalen Förderanträge einreichen können.

Grundvoraussetzung ist ein authentifiziertes Unternehmens- oder Behördenkonto, das sogenannte Servicekonto Business. Sollten Sie noch über kein Servicekonto Business verfügen, registrieren Sie sich bitte. Sämtliche digitalen Verwaltungsleistungen im LPW 2021 erfordern es, dass sich die Nutzenden zusätzlich eindeutig ausweisen. Bitte authentifizieren Sie Ihr Servicekonto Business mit einem Elster-Organisationszertifikat. Dies ist zwingend notwendig, um die Legitimität bei Unternehmen und Behörden zu prüfen und um den Missbrauch sensibler Daten auszuschließen.

Sie benötigen mindestens ein Elster-Organisationszertifikat für den Administrator oder die Administratorin sowie weitere Organisationszertifikate für die Personen, die über das Servicekonto Business ebenfalls Antragsdienste nutzen sollen, für welche die Authentifizierung erforderlich ist.

Grundlegende Informationen zur Registrierung und Authentifizierung sowie zur Rechtevergabe erhalten Sie hier.

Hier geht es zur Antragsstellung Modul Seed-Bonus:    Zum Serviceportal des Landes

Hier geht es zur Antragsstellung Modul SeedInvest-Bonus:   Zum Serviceportal des Landes

Ihre Ansprechpartnerin

Habereder
Anja Habereder
Fachliche Beratung Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 866
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