Verwertungsbericht
Auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes haben Sie bei uns jährlich für den Zeitraum von fünf Kalenderjahren Verwertungsberichte einzureichen. Diese sollen uns auch über den Förderzeitraum hinaus dazu dienen, einen Einblick in den weiteren Verlauf des von uns geförderten Projektes zu erhalten. Dies ermöglicht uns, den Effekt der Förderung, wie beispielsweise eingetretene Umwelteffekte, Umsatz- oder Arbeitsplatzentwicklungen bewerten zu können. Zudem nutzen wir Ihre Verwertungsberichte, um Ihnen hilfreiche Hinweise zu anderen Dienstleistungen innerhalb und außerhalb der WTSH oder zu anderen Unternehmen geben zu können.
Alle Verwertungsberichte müssen Sie spätestens Ende März einen jeden Jahres bei uns einreichen. Die individualisierten Formulare erhalten Sie in elektronischer Form nach Prüfung Ihres Verwendungsnachweises.
