Entwicklungsvorhaben (Modul 2)

Förderung von betrieblichen Innovationen (BIF-Richtlinie)

Welche Projekte können gefördert werden?

Gefördert werden Vorhaben der experimentellen Entwicklung. Hierzu zählen Entwicklungstätigkeiten 

  • mit dem Ziel, neue oder verbesserte vermarktbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen (inklusive Konzeption, Planung und Dokumentation etc. neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen), oder
  • für die Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab, zur Anpassung bestehender Erzeugnisse, Fertigungsverfahren oder eines Produkt- und Dienstleistungsdesigns auf einen anderen Anwendungsbereich, oder
  • für kommerziell nutzbare Prototypen und Pilotprojekte, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.

Nicht gefördert werden routinemäßige oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.

Wer kann Förderung beantragen?

Diese Förderung kann nur von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die 

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen,

  • die weniger als 50 Personen beschäftigen und
  • dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht übersteigt.

Maßgeblich für die Feststellung der Unternehmensgröße ist die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nach Anhang I der AGVO.

Für Unternehmen, an denen andere Unternehmen oder Institutionen beteiligt sind bzw. für Unternehmen, auf die andere Unternehmen oder Institutionen einen beherrschenden Einfluss ausüben (Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen), gelten besondere Regeln zur Feststellung des KMU-Status. Gleiches gilt auch für Unternehmen, die an anderen Unternehmen beteiligt sind oder beherrschenden Einfluss ausüben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das Projektvolumen soll einen Betrag von 60.000 Euro nicht unterschreiten; die zuwendungsfähigen Kosten sind auf maximal 200.000 Euro begrenzt.  
  • Unverzichtbare Voraussetzung für eine Förderung ist ein ausreichend hoher Innovationsgrad. 
  • Für den Beitrag des Projektes zum EFRE-Programm sind die Anzahl der geplanten neuen Arbeitsplätze und das wirtschaftliche Potenzial durch die Umsatzsteigerung nach Projektende entscheidend.
  • Das Projekt muss einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. Anpassung an den Klimawandel sowie Verbesserung der Kreislaufwirtschaft, zur Entwicklung umweltfreundlicher Produktionsverfahren und Steigerung der Ressourceneffizienz leisten.
  • Das Vorhaben ist u. a. hinsichtlich der Zielsetzung, des innovativen Ansatzes sowie der wirtschaftlichen Bedeutung für die weitere Unternehmensentwicklung darzustellen.
  • Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.
  • Das Vorhaben ist in Schleswig-Holstein durchzuführen und einschließlich der gewonnenen Erkenntnisse dort zu verwerten.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Personalkosten für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit diese beim Unternehmen angestellt sind und für das Vorhaben eingesetzt werden.
  • Für die Personalkosten können pro Jahr höchstens 1.720 Stunden pro Person anerkannt werden. 
  • Förderfähig ist auch das anteilige Mitwirken einer Geschäftsführerin oder eines Geschäftsführers, es wird jedoch auf höchstens 860 Stunden pro Jahr begrenzt.
  • Die Restkosten (z. B. Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung, von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen für das Vorhaben, Gemeinkosten, Betriebskosten, Material und Bedarfsartikel) werden über eine Pauschale gefördert.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.
  • Die Personalkosten werden auf Grundlage der nachgewiesenen und anerkannten Stunden pauschal berechnet und bezuschusst.
  • Die Restkosten des Vorhabens werden als Pauschale in Höhe von 40 % auf die gewährten Personalkosten festgesetzt.

Wie hoch ist der Zuschuss? 

Die Höhe dieser Förderung beträgt 

  • für kleine Unternehmen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.  In der Richtlinie aufgeführte maximale Förderquoten können nicht in Anspruch genommen werden.
  • für mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Dokumente

xlsx | 245 KB
Antrag Kalkulation BIF Modul 2
pdf | 5 MB
Merkblatt Restkostenpauschale LPW 2021
Merkblatt zur Restkostenpauschale, die in der Förderperiode 2021-2027 im EFRE in Schleswig-Holstein erstmals zum Einsatz kommt.
pdf | 349 KB
Merkblatt PK Pauschale LPW 2021
Merkblatt zur Pauschalierung von Personalkosten im EFRE Programm Schleswig-Holstein 2021-2027
pdf | 117 KB
Anforderungsniveaus zu Personalkosten
Stunden- und Monatssätze für Unternehmen
pdf | 487 KB
Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen BIF Modul 2
Querschnittsziele zum Förderprogramm Entwicklungsvorhaben (Modul 2) HINWEIS: siehe Merkblatt "EU-Grundrechtecharta und UN-BRK"
pdf | 335 KB
Merkblatt: EU-Grundrechtecharta und UN-BRK
Merkblatt zur Einhaltung der EU-Grundrechtecharta und der UN-Behindertenrechtskonvention HINWEIS: siehe "Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen"
pdf | 683 KB
Datenschutzrechtliche Aufklärung
Datenschutzrechtliche Aufklärung zum Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft, Förderperiode 2021 bis 2027 (LPW 2021)

Rechtsgrundlagen

pdf | 287 KB
NEU: Richtlinie BIF
Richtlinie zur "Förderung von betrieblichen Innovationen"
pdf | 634 KB
AFG LPW 2021
Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (AFG LPW 2021)

Vor Antragstellung empfehlen wir eine kostenfreie Beratung durch die Innovationsberatung. Das Team der Innovationsberatung steht Ihnen rund um die Themen Technologie und Innovation zur Seite. Die Berater beantworten Ihre Fragen zu Innovationsprozessen, Innovationsthemen, neuen Technologieansätzen und Geschäftsfeldern oder digitalen Geschäftsmodellen.

Bitte beachten Sie unbedingt: Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert (formaler Ausschlussgrund). Als Projektstart gilt insbesondere der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Beratungs- oder Dienstleistungsauftrag), d. h. eine verbindliche Vergabe eines Auftrages.

Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich. Dafür benötigen Sie ein Servicekonto Business, um Anträge online zu stellen und Rückmeldungen zu erhalten. 

Voraussetzung für die elektronische Antragsstellung im LPW 2021

Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen leicht zugänglich und möglichst barrierefrei auch über das Internet anzubieten. Auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein können Unternehmen oder Behörden digitale Verwaltungsleistungen in Form von Online-Diensten in Anspruch nehmen.

Das Servicekonto ist Ihr persönlicher Bereich, über den Sie Ihre digitalen Förderanträge einreichen können.

Grundvoraussetzung ist ein authentifiziertes Unternehmens- oder Behördenkonto, das sogenannte Servicekonto Business. Sollten Sie noch über kein Servicekonto Business verfügen, registrieren Sie sich bitte. Sämtliche digitalen Verwaltungsleistungen im LPW 2021 erfordern es, dass sich die Nutzenden zusätzlich eindeutig ausweisen. Bitte authentifizieren Sie Ihr Servicekonto Business mit einem Elster-Organisationszertifikat. Dies ist zwingend notwendig, um die Legitimität bei Unternehmen und Behörden zu prüfen und um den Missbrauch sensibler Daten auszuschließen.

Sie benötigen mindestens ein Elster-Organisationszertifikat für den Administrator oder die Administratorin sowie weitere Organisationszertifikate für die Personen, die über das Servicekonto Business ebenfalls Antragsdienste nutzen sollen, für welche die Authentifizierung erforderlich ist.

Grundlegende Informationen zur Registrierung und Authentifizierung sowie zur Rechtevergabe erhalten Sie hier.

Hier geht´s zur Antragstellung ->  Zum Serviceportal des Landes

Ihre Ansprechpartnerin und Ansprechpartner

Joecks
Maurice Joecks
Fachliche Beratung Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 893
Falkenberg
Kathrin Falkenberg
Fachliche Beratung Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 847
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