Komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Modul 3)
Förderung von betrieblichen Innovationen (BIF-Richtlinie)
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Hierzu zählen Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Diese beinhalten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die
- technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren schaffen,
- neue marktfähige Produkte und Dienstleistungen oder
- neue zukunftsorientierte Verfahren oder Prozesse schaffen.
Bevorzugt gefördert werden Vorhaben, die
- auf die Erlangung der Markt- oder Technologieführerschaft durch international wettbewerbsfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen,
- mit neuartigen Produkten, Prozessen oder Verfahren eine sprunghafte Leistungssteigerung im Unternehmen bewirken,
- einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. Anpassung an den Klimawandel nach sich ziehen (Ressourcen-, Material und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und CO2-Reduzierung)
- die Schaffung neuer qualifizierter Arbeitsplätze erwarten lassen.
Es können auch Kooperationsprojekte gefördert werden,
- wenn eine wirksame Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Unternehmen stattfindet und
- wenn mindestens eines der Unternehmen ein KMU ist.
- Die Förderung von Kooperationsvorhaben konzentriert sich vorrangig auf die in der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Schleswig-Holstein definierten Spezialisierungsfelder und deren korrespondierenden Schlüsseltechnologien.
Wer kann Förderung beantragen?
Diese Förderung kann von Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden. Kleine und mittlere Unternehmen werden vorrangig gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Ein ausreichend hoher Innovationsgrad ist unverzichtbare Voraussetzung für eine Förderung.
- Für den Beitrag des Projektes zum EFRE-Programm sind die Anzahl der geplanten neuen Arbeitsplätze und das wirtschaftliche Potenzial durch die Umsatzsteigerung nach Projektende entscheidend.
- Das Projekt muss einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. Anpassung an den Klimawandel sowie Verbesserung der Kreislaufwirtschaft, zur Entwicklung umweltfreundlicher Produktionsverfahren und Steigerung der Ressourceneffizienz leisten.
- Das Vorhaben ist u. a. hinsichtlich der Zielsetzung, des innovativen Ansatzes sowie der wirtschaftlichen Bedeutung für die weitere Unternehmensentwicklung darzustellen.
- Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.
- Das Vorhaben ist in Schleswig-Holstein durchzuführen und einschließlich der gewonnenen Erkenntnisse dort zu verwerten.
Für Kooperationsprojekte gilt eine weitere Voraussetzung:
- Die wirksame Zusammenarbeit ist von den Kooperationspartnern in einem schriftlichen Kooperationsvertrag festzulegen.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Personalkosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese beim Unternehmen angestellt sind und für das Vorhaben eingesetzt werden.
- Für die Personalkosten können pro Jahr höchstens 1.720 Stunden pro Person anerkannt werden.
- Förderfähig ist auch das anteilige Mitwirken einer Geschäftsführerin oder eines Geschäftsführers, es wird jedoch auf höchstens 860 Stunden pro Jahr begrenzt.
- Die Restkosten (z. B. Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung, von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen für das Vorhaben, Gemeinkosten, Betriebskosten, Material und Bedarfsartikel) werden über eine Pauschale gefördert.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.
- Die Personalkosten werden auf Grundlage der nachgewiesenen und anerkannten Stunden pauschal berechnet und bezuschusst.
- Die Restkosten des Vorhabens werden als Pauschale in Höhe von 40 % auf die gewährten Personalkosten festgesetzt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe dieser Förderung beträgt
- für kleine Unternehmen bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung und bis zu 70 Prozent für industrielle Forschung,
- für mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung und bis zu 60 Prozent für industrielle Forschung,
- für große Unternehmen bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung
- für Unternehmen, die ein Kooperationsvorhaben durchführen, kann sich die Förderung um 15 Prozentpunkte auf höchstens 80 % erhöhen, wenn mindestens ein KMU am Projekt beteiligt ist.
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