Experimentelle Entwicklung

Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekten sowie die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld umfassen, wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern. Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten einschließen, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.

Die experimentelle Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.

Industrielle Forschung

Planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen. Hierzu zählen auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und unter Umständen auch der Bau von Prototypen in einer Laborumgebung oder in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu bestehenden Systemen wie auch von Pilotlinien, wenn dies für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist.

Verbundvorhaben

Gefördert werden Verbundvorhaben, die u.a. Systemlösungen in disziplinübergreifender Zusammenarbeit erarbeiten, möglichst viele Unternehmen einbinden und ein Konzept zur Erfolgskontrolle enthalten. 
An Verbundvorhaben müssen sich neben einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung mindestens noch ein eigenständiges Unternehmen beteiligen. Bei mehreren beteiligten Unternehmen muss mindestens ein KMU beteiligt sein, zudem darf kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 Prozent der förderbaren Kosten bestreiten. Die Untervergabe von Aufträgen gilt nicht als Zusammenarbeit. Die Vorhaben sollten der Industriellen Forschung bzw. der Experimentellen Entwicklung gemäß AGVO zuzuordnen sein. Soweit das Vorhaben einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet werden kann, erfolgt die Förderung im Rahmen von Artikel 25 AGVO. 

Wirksame Zusammenarbeit

Arbeitsteilige Zusammenarbeit von mindestens zwei unabhängigen Partnern mit Blick auf einen Wissens- oder Technologieaustausch oder auf ein gemeinsames Ziel, wobei die Partner den Gegenstand des Kooperationsprojekts gemeinsam festlegen, einen Beitrag zu seiner Durchführung leisten und seine Risiken und Ergebnisse teilen. Die Gesamtkosten des Vorhabens können von einem oder mehreren Partnern getragen werden, so dass andere Partner von den finanziellen Risiken des Vorhabens befreit sind. Auftragsforschung und die Erbringung von Forschungsleistungen gelten nicht als Formen der Zusammenarbeit. Unabhängige Partner sind Unternehmen, die nicht Partner- oder verbundene Unternehmen im Sinne der KMU-Definition sind.

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