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Innovations-Bonus für Auftragsforschung von KMU
Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben (EIK-Richtlinie)

Mit der Förderung sollen die Innovationsaktivitäten von schleswig-holsteinischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestärkt und Transferaktivitäten intensiviert werden.

Welche Projekte können gefördert werden?

Es werden Vorhaben mit innovationsunterstützenden Dienstleistungen und Innovationsberatungsdiensten gefördert, die zum Zwecke der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen für das antragstellende KMU von Dritten in Form von Aufträgen erbracht werden.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind,
  • Konstruktionsleistungen, 
  • Prototypenbau, 
  • Design, 
  • Produkttests zur Qualitätssicherung oder zur Umweltverträglichkeit,
  • Werkstoffstudien,
  • FuE-Leistungen für neue Fertigungstechniken,
  • Service Engineering, 
  • Zertifizierungen, um angestoßene Innovationsprojekte zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen sowie 
  • Zurverfügungstellung von Forschungsinfrastruktur und Laboratorien, Datenbanken, Bibliotheken sowie Tests und Messungen zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Nicht gefördert werden:

  • die einfache Bereitstellung von Büroflächen sowie
  • Rechts-, Finanzierungs-, Steuer- oder Wirtschaftsberatungen.

Die geförderte Maßnahme soll möglichst innerhalb von zwölf Kalendermonaten abgeschlossen sein.

Welche Kosten werden bezuschusst?

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie ursächlich im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung unbedingt erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.

Gefördert werden innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste, die vom KMU als Auftrag an 

  • privatwirtschaftliche Unternehmen oder
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung vergeben werden. 
    Zu Letzteren zählen beispielsweise Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen oder deren Gesellschaften oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie die Helmholtz-Gemeinschaft, Institute oder Einrichtungen der Fraunhofer Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft oder der Max-Planck-Gesellschaft sowie Technologietransfer-Einrichtungen, Acceleratoren oder Inkubatoren, Kompetenz- oder Technikzentren.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 140.000 Euro betragen.

Nicht gefördert werden:

  • Dienstleistungen, die von Betriebsangehörigen oder Familienmitgliedern durchgeführt werden, oder
  • FuE-Aufträge, wenn es eine - gegebenenfalls auch nur geringfügige - Beteilung der FuE-Einrichtung am Unternehmen oder eine Beteiligung des Unternehmens an der FuE-Einrichtung gibt (durch Gesellschafter bzw. Gesellschafterinnen, Geschäftsführung oder Beschäftigte).
  • Skonti und Rabatte, auch wenn sie nicht vom Auftraggeber genutzt werden.

Bei der Vergabe von Aufträgen beachten Sie bitte: 

Unternehmen sind verpflichtet, Aufträge wirtschaftlich, transparent und im Wettbewerb zu vergeben. Aufträge dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter vergeben werden. Nur formal korrekte und aktuelle Angebote werden anerkannt – keine Kostenvoranschläge oder Screenshots von Internetseiten. Bitte beachten Sie, dass noch keine Beauftragung erfolgt sein darf. Für eine Förderung dürfen Sie Aufträge erst dann verbindlich erteilen, wenn Sie entweder eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn oder den Zuwendungsbescheid erhalten haben.

Wie hoch ist der Zuschuss: 

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.

Die Höhe dieser Förderung beträgt

  • bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Dienstleistungsaufträge an privatrechtliche Unternehmen,
  • höchstens 56.000 Euro.

  • bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Dienstleistungsaufträge an Einrichtungen für Forschungs- und Wissensverbreitung, wie beispielsweise Hochschulen,
  • höchstens 98.000 €, wobei
  • der Gesamtbetrag der Förderungen für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen gemäß Art. 28 der AGVO innerhalb von drei Jahren den dort genannten Schwellenwert (zurzeit 220.000 Euro) nicht übersteigen darf.

Wer kann Förderung beantragen?

Diese Förderung kann von Gewerbebetrieben mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden, welche die Kriterien als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach Anhang I der AGVO erfüllen.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen

  • mit weniger als 250 Arbeitsplätzen und
  • einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen

  • mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und
  • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von jeweils höchstens 10 Mio. Euro.

Die Gesellschafterstruktur, Unternehmensbeteiligungen, -partnerschaften und -verflechtungen können den KMU-Status beeinflussen. Weitere Informationen und anschauliche Erklärungen finden Sie im Benutzerleitfaden zur Definition von KMU

Das Vorhaben ist in Schleswig-Holstein durchzuführen und einschließlich der gewonnenen Erkenntnisse dort zu verwerten.

Wie stelle ich einen Förderantrag?

Die Antragstellung erfolgt in digitaler Form über das Service-Portal des Landes. Der entsprechende Link befindet sich am unteren Ende dieser Seite. Folgende Unterlagen werden unter anderem für die Antragstellung benötigt:

  • eine aussagekräftige Vorhabenbeschreibung inkl. Darstellung des Innovationsgrades, Arbeitspaket- und Zeitplanung.
  • die Anlage "Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen",
  • eine Erläuterung, ob und welche Beiträge das Vorhaben zum Klimaschutz und zur Energiewende leistet,
  • die Kalkulation,
  • alle Angebote für die geplanten Dienstleistungsaufträge, für welche ein Zuschuss beantragt wird,
  • der aktuelle Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung inkl. Personalausweis,
  • ein Nachweis über den KMU-Status des antragstellenden Unternehmens inkl. der zugrunde gelegten Jahresumsätze oder Bilanzsummen, 
  • den Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens (inkl. Eigenanteil und Vorfinanzierung der Vorhabenkosten) sowie 
  • die unterzeichnete datenschutzrechtliche Aufklärung

 

Dokumente

Antrag Kalkulation EIK Innovations-Bonus
Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen Einstiegsförderung KMU
Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter
Merkblatt: EU-Grundrechtecharta und UN-Behindertenrechtskonvention
HINWEIS: siehe "Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen"
Datenschutzrechtliche Aufklärung
Zur Antragstellung auf Gewährung von Zuwendungen
Benutzerleitfaden zur Definition von KMU

Rechtsgrundlagen

Richtlinie EIK (konsolidierte Fassung)
Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK)
AFG LPW 2021
Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (AFG LPW 2021)

Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich. Dafür benötigen Sie ein Servicekonto Business, um Anträge online zu stellen und Rückmeldungen zu erhalten. 

Voraussetzung für die elektronische Antragsstellung im LPW 2021

Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen leicht zugänglich und möglichst barrierefrei auch über das Internet anzubieten. Auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein können Unternehmen oder Behörden digitale Verwaltungsleistungen in Form von Online-Diensten in Anspruch nehmen.

Das Servicekonto ist Ihr persönlicher Bereich, über den Sie Ihre digitalen Förderanträge einreichen können.

Grundvoraussetzung ist ein authentifiziertes Unternehmens- oder Behördenkonto, das sogenannte Servicekonto Business. Sollten Sie noch über kein Servicekonto Business verfügen, registrieren Sie sich bitte. Sämtliche digitalen Verwaltungsleistungen im LPW 2021 erfordern es, dass sich die Nutzenden zusätzlich eindeutig ausweisen. Bitte authentifizieren Sie Ihr Servicekonto Business mit einem Elster-Organisationszertifikat. Dies ist zwingend notwendig, um die Legitimität bei Unternehmen und Behörden zu prüfen und um den Missbrauch sensibler Daten auszuschließen.

Sie benötigen mindestens ein Elster-Organisationszertifikat für den Administrator oder die Administratorin sowie weitere Organisationszertifikate für die Personen, die über das Servicekonto Business ebenfalls Antragsdienste nutzen sollen, für welche die Authentifizierung erforderlich ist.

Grundlegende Informationen zur Registrierung und Authentifizierung sowie zur Rechtevergabe erhalten Sie hier.

Hinweise zur Antragstellung:

  • Das ELSTER-Organisationszertifikat dient zur Authentifizierung Ihres Unternehmens. Die Antragstellung muss deshalb zwingend mit einem Zertifikat des antragstellenden Unternehmens durchgeführt werden. Anträge, die mit Organisationszertifikaten anderer Unternehmen eingereicht werden, sind nicht rechtskräftig gestellt und unwirksam. Dieses gilt auch für Zertifikate von Unternehmen, die mit Ihrem Unternehmen verbunden sind.
  • Im Antrag sind zwingend Ihre Unternehmensdaten anzugeben; die Angabe von Daten anderer Unternehmen – insbesondere von Beratungs- oder Dienstleistungsunternehmen in den Antragsfeldern – ist unzulässig. Dieses gilt grundsätzlich auch für die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. Nur bei Verwendung einer eigenen E-Mail-Anschrift ist eine rechtskonforme Kommunikation zum Förderantrag - insbesondere die Übermittlung eines Zuwendungsbescheides - möglich.
  • Kosten, die von einem Dienstleistungsunternehmen in Rechnung gestellt werden, welches bei der Antragstellung aktiv mitgewirkt hat, können keine zuwendungsfähigen Kosten in einem Fördervorhaben sein und werden nicht anerkannt.

Hier geht es zur Antragstellung:  Zum Serviceportal des Landes  

Ihre Ansprechperson

Beraterin Innovationsförderung Anja Habereder
Anja Habereder
Fachliches Projektcontrolling Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 866
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