Fördermöglichkeiten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Einfach und rückwirkend möglich

Bereits seit drei Jahren gibt es sie - die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Mit dem so genannten Forschungszulagengesetz wird Unternehmen ein Anreiz gesetzt, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Das Besondere im Gegensatz zur Projektförderung ist: Unabhängig von der Größe, vom Start-Up bis zum Konzern hat jedes steuerpflichtige Unternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf die Zulage. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer wissen allerdings nicht, dass sie diese Zulage einfach und unkompliziert beantragen können. 

Thomas Bahn, Geschäftsführer der assono GmbH lacht in die Kamera

Von diesen Förderungsmöglichkeiten profitieren auch zukunftsorientierte Unternehmen im Bereich der IT-Entwicklung, so wie z.B. die assono GmbH aus Kiel. Die assono ist ein international anerkanntes IT-Unternehmen und seit 2004 im Bereich der Digitalisierung von Unternehmensprozessen in diversen Branchen erfolgreich tätig. Das Unternehmensportfolio erstreckt sich über verschiedene Software-Lösungen für Unternehmen, und konzentriert sich seit Jahren verstärkt auf die Entwicklung von Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz. Dabei steht insbesondere der Bereich der Entwicklung von digitalen Assistenten (KI-Chatbots) für Unternehmen im Fokus. Thomas Bahn, Mit-Gesellschafter und einer der Geschäftsführer der assono GmbH, blickte den ihm bis dahin noch nicht bekannten Fördermöglichkeiten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sehr positiv entgegen: „Ich wurde auf die Möglichkeit der Forschungszulage in dem WTSH-Webinar „Steuerliche Forschungszulage – so geht es!“ aufmerksam und habe mich direkt im Anschluss vertieft dazu beraten lassen.“

Für die seit Jahren in Forschungs- und Entwicklungsprojekten tätige assono GmbH ist es dabei besonders interessant, dass die Forschungszulage für Forschungs- und Entwicklungsprojekte auch rückwirkend bis zu 4 Jahre beantragt werden kann. So identifizierte Thomas Bahn z.B. ein Projekt als potentiell förderungswürdig, das bereits im Jahr 2020 begonnen wurde: In diesem Fall geht es konkret darum, mit Verfahren der Künstlichen Intelligenz und des Natural Language Processing (NLP) die Arbeit der Chatbot-Trainer zu unterstützen und zu vereinfachen.

Die Projektbeschreibung, die seinerzeit in Kooperation mit den WTSH-Innovationsberatern erstellt wurde, erhielt einen positiven Prüfbescheid. Die Abrechnung übernimmt nun der Steuerberater bzw. das Finanzamt. Thomas Bahn: „Wir haben das Projekt Mitte Juli 2022 eingereicht und Ende August 2022, also nur knapp einen Monat später, die finale Bewilligung erhalten. Für Unternehmen sind schnelle Bearbeitungszeiten immer wünschenswert. In unserem Fall hat es bestens funktioniert.“  

Übrigens: Wer den Anspruch aus 2020 nicht verlieren will, sollte sich noch dieses Jahr die Bescheinigung holen!

Sie haben noch Fragen zur steuerlichen Forschungsförderung?

Stormer
Philipp Stormer
Innovationsberatung
Telefon: +49 451 60 06 - 189

assono GmbH

  • Standort: Kiel, Hamburg
  • Gründung: 2004
  • Services: Softwareentwicklung, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz
  • Branche: Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Mehr Informationen: www.assono.de

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