Förderung von Open Innovation

Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist, die Wirtschaft, insbesondere die Digitalwirtschaft in  Schleswig-Holstein, dahingehend zu unterstützen, dass offene Produkte erarbeitet werden, die dem Open-Source-Gedanken entsprechen.

Vor Antragstellung empfehlen wir eine kostenfreie Beratung durch das DigitalHub.SH.

Welche Projekte können gefördert werden? 

  • Einrichtung von Open Source Program Offices (OSPOs) in einzelnen Unternehmen.

Nicht gefördert werden 

  • insbesondere die alleinige Entwicklung oder die alleinige Einführung spezieller Open Source-Produkte

Wer kann Förderung beantragen? 

Die Förderung kann von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden. 

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen,

  • die weniger als 50 Personen beschäftigen und
  • deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht übersteigt.

Maßgeblich für die Feststellung der Unternehmensgröße ist die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nach Anhang I der AGVO

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • dass sich das geförderte Unternehmen mit anderen OSPOs im Land, in Deutschland und/oder international vernetzt,
  • dass das geförderte Unternehmen seine Geschäftsmodelle weg von Lizenzen hin zu Open Source transformieren möchte und
  • dass das geförderte Unternehmen seine bisher „geschlossenen“ IT-Produkte und/oder Dienstleistungen hin zu Open Source-Produkten und/oder Dienstleistungen entwickeln will (z.B. Lizenzprodukte auf Open Source umstellen oder Dienstleistungen entwickeln, die auf Open Source basieren)

Was wird gefördert? 

  • Personalkosten in Form von pauschalen Stundensätzen, 
  • Restkosten, u.a. für Fremdleistungen, sonstige Betriebskosten (z.B. Material) und Gemeinkosten (z.B. Miete)

Wie wird gefördert? 

Die Zuwendung wird im Wege der Förderung eines Vorhabens als Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Wie hoch ist der Zuschuss? 

Die Zuwendung beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben höchstens jedoch 300.000 EUR pro Vorhaben.

Dokumente

Förderaufruf (Call) Open Source
Richtlinie Förderung Open Source
Antrag Kalkulation Open Innovation
AFG LPW 2021
Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (AFG LPW 2021)

Die digitale Antragstellung ist in Kürze möglich. Dafür benötigen Sie ein Servicekonto Business, um Anträge online zu stellen und Rückmeldungen zu erhalten. 

Voraussetzung für die elektronische Antragsstellung im LPW 2021

Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen leicht zugänglich und möglichst barrierefrei auch über das Internet anzubieten. Auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein können Unternehmen oder Behörden digitale Verwaltungsleistungen in Form von Online-Diensten in Anspruch nehmen.

Das Servicekonto ist Ihr persönlicher Bereich, über den Sie Ihre digitalen Förderanträge einreichen können.

Grundvoraussetzung ist ein authentifiziertes Unternehmens- oder Behördenkonto, das sogenannte Servicekonto Business. Sollten Sie noch über kein Servicekonto Business verfügen, registrieren Sie sich bitte. Sämtliche digitalen Verwaltungsleistungen im LPW 2021 erfordern es, dass sich die Nutzenden zusätzlich eindeutig ausweisen. Bitte authentifizieren Sie Ihr Servicekonto Business mit einem Elster-Organisationszertifikat. Dies ist zwingend notwendig, um die Legitimität bei Unternehmen und Behörden zu prüfen und um den Missbrauch sensibler Daten auszuschließen.

Sie benötigen mindestens ein Elster-Organisationszertifikat für den Administrator oder die Administratorin sowie weitere Organisationszertifikate für die Personen, die über das Servicekonto Business ebenfalls Antragsdienste nutzen sollen, für welche die Authentifizierung erforderlich ist.

Grundlegende Informationen zur Registrierung und Authentifizierung sowie zur Rechtevergabe erhalten Sie hier.

Hinweise zur Antragstellung:

  • Das ELSTER-Organisationszertifikat dient zur Authentifizierung Ihres Unternehmens. Die Antragstellung muss deshalb zwingend mit einem Zertifikat des antragstellenden Unternehmens durchgeführt werden. Anträge, die mit Organisationszertifikaten anderer Unternehmen eingereicht werden, sind nicht rechtskräftig gestellt und unwirksam. Dieses gilt auch für Zertifikate von Unternehmen, die mit Ihrem Unternehmen verbunden sind.
  • Im Antrag sind zwingend Ihre Unternehmensdaten anzugeben; die Angabe von Daten anderer Unternehmen – insbesondere von Beratungs- oder Dienstleistungsunternehmen in den Antragsfeldern – ist unzulässig. Dieses gilt grundsätzlich auch für die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. Nur bei Verwendung einer eigenen E-Mail-Anschrift ist eine rechtskonforme Kommunikation zum Förderantrag - insbesondere die Übermittlung eines Zuwendungsbescheides - möglich.
  • Kosten, die von einem Dienstleistungsunternehmen in Rechnung gestellt werden, welches bei der Antragstellung aktiv mitgewirkt hat, können keine zuwendungsfähigen Kosten in einem Fördervorhaben sein und werden nicht anerkannt.

 

Nach oben scrollen