Förderung: Open Source im Unternehmen
Hinweis:
Aktuell werden keine neuen Anträge mehr entgegengenommen, da die Frist zur Einreichung abgelaufen ist.
Strategievorteil durch ihr OSPO
Ziel der Förderungsrichtlinie für Open Innovation ist, die Wirtschaft, insbesondere die Digitalwirtschaft in Schleswig-Holstein, dahingehend zu unterstützen, dass offene Produkte erarbeitet werden, die dem Open-Source-Gedanken entsprechen.
Für KMU in Schleswig-Holstein werden damit gezielt Anreize geschaffen, ihre digitalen Systeme und Geschäftsmodelle auf Open Source umzustellen, um so ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken.
Vor Antragstellung empfehlen wir eine kostenfreie Beratung durch den DigitalHub.SH.
Welche Projekte können gefördert werden?
Einrichtung von Open Source Program Offices (OSPOs) in einzelnen Unternehmen.
Nicht gefördert werden, die alleinige Entwicklung oder die alleinige Einführung spezieller Open Source-Produkte, ohne die Einrichtung eines OSPO.
Wer kann Förderung beantragen?
Alle kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen,
- die weniger als 50 Personen beschäftigen und
- deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht übersteigt.
Maßgeblich für die Feststellung der Unternehmensgröße ist die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nach Anhang I der AGVO.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das geförderte Unternehmen,
- vernetzt sich mit anderen OSPOs im Land, in Deutschland und/oder international vernetzt,
- möchte seine Geschäftsmodelle weg von Lizenzen hin zu Open Source transformieren
- will seine bisher „geschlossenen“ IT-Produkte und/oder Dienstleistungen hin zu Open Source-Produkten und/oder Dienstleistungen entwickeln (z.B. Lizenzprodukte auf Open Source umstellen oder Dienstleistungen entwickeln, die auf Open Source basieren)
Was wird gefördert?
- Personalkosten in Form von pauschalen Stundensätzen mit 40% (maximal 1.720 im Jahr).
- Restkosten, u.a. für Fremdleistungen, sonstige Betriebskosten (z.B. Material) und Gemeinkosten (z.B. Miete) in Form einer zusätzlichen Pauschale in Höhe von 25% der Personalkosten.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt nach Abrechnung quartalsweise als Überweisung auf Ihr Konto. Oder wie Förderprofis sagen: Als Zuwendung im Weg der Förderung eines Vorhabens als Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Zuwendungsfähigen Ausgaben setzen sich zusammen aus den Personalkosten plus 25% der Personalkosten als Restkostenpauschale. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Daraus resultiert rechnerisch eine effektive Förderung der pauschalen Stundensätzen in Höhe von 50%. Höchstens jedoch 300.000 EUR pro Vorhaben. Es gilt die De-minimis-Fördergrenze, falls sie weitere De-minimis-Beihilfenerhalten.
Dokumente
Voraussetzung für die elektronische Antragsstellung im LPW 2021
Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen leicht zugänglich und möglichst barrierefrei auch über das Internet anzubieten. Auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein können Unternehmen oder Behörden digitale Verwaltungsleistungen in Form von Online-Diensten in Anspruch nehmen.
Das Servicekonto ist Ihr persönlicher Bereich, über den Sie Ihre digitalen Förderanträge einreichen können.
Grundvoraussetzung ist ein authentifiziertes Unternehmens- oder Behördenkonto, das sogenannte Servicekonto Business. Sollten Sie noch über kein Servicekonto Business verfügen, registrieren Sie sich bitte. Sämtliche digitalen Verwaltungsleistungen im LPW 2021 erfordern es, dass sich die Nutzenden zusätzlich eindeutig ausweisen. Bitte authentifizieren Sie Ihr Servicekonto Business mit einem Elster-Organisationszertifikat. Dies ist zwingend notwendig, um die Legitimität bei Unternehmen und Behörden zu prüfen und um den Missbrauch sensibler Daten auszuschließen.
Sie benötigen mindestens ein Elster-Organisationszertifikat für den Administrator oder die Administratorin sowie weitere Organisationszertifikate für die Personen, die über das Servicekonto Business ebenfalls Antragsdienste nutzen sollen, für welche die Authentifizierung erforderlich ist.
Grundlegende Informationen zur Registrierung und Authentifizierung sowie zur Rechtevergabe erhalten Sie hier.
Hinweise zur Antragstellung:
- Das ELSTER-Organisationszertifikat dient zur Authentifizierung Ihres Unternehmens. Die Antragstellung muss deshalb zwingend mit einem Zertifikat des antragstellenden Unternehmens durchgeführt werden. Anträge, die mit Organisationszertifikaten anderer Unternehmen eingereicht werden, sind nicht rechtskräftig gestellt und unwirksam. Dieses gilt auch für Zertifikate von Unternehmen, die mit Ihrem Unternehmen verbunden sind.
- Im Antrag sind zwingend Ihre Unternehmensdaten anzugeben; die Angabe von Daten anderer Unternehmen – insbesondere von Beratungs- oder Dienstleistungsunternehmen in den Antragsfeldern – ist unzulässig. Dieses gilt grundsätzlich auch für die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. Nur bei Verwendung einer eigenen E-Mail-Anschrift ist eine rechtskonforme Kommunikation zum Förderantrag - insbesondere die Übermittlung eines Zuwendungsbescheides - möglich.
- Kosten, die von einem Dienstleistungsunternehmen in Rechnung gestellt werden, welches bei der Antragstellung aktiv mitgewirkt hat, können keine zuwendungsfähigen Kosten in einem Fördervorhaben sein und werden nicht anerkannt.

