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Innovationsbonus stärkt kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein 

Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben (EIK-Richtlinie)

Mehr Förderung, mehr Flexibilität, mehr Chancen für Innovationen: Mit dem neuen Innovationsbonus der EIK-Förderrichtlinie verbessert Schleswig-Holstein die Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen, die Innovationsvorhaben planen und umsetzen wollen. Die neuen Konditionen sollen den Technologietransfer erleichtern und Projekte schneller zur Marktreife führen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

 

WTSH-Onlineredaktion: Worum geht es bei der sogenannten EIK-Förderrichtlinie und warum sind die jüngsten Änderungen für KMU interessant?

Philipp Stormer: Der Innovationsbonus fördert kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein, die externe Entwicklungs- und Transferleistungen beauftragen, wenn diese zur Entwicklung oder wesentlichen Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen beitragen. Förderfähig können beispielsweise sein Entwicklungsleistungen, Produkttests, Qualitätssicherung, Nutzung von Labor- und Forschungsinfrastruktur, Tests und Messungen sowie Beratungsleistungen zu Normen und Vorschriften sein. Neu aufgenommen wurden zudem innovationsbezogene Zertifizierungen. Bei vielen klassischen Projektförderungen im F & E-Bereich sind diese vor- und nachgelagerten Aufgaben eines Innovationsvorhabens häufig nicht abgedeckt – eine echte Innovationschance für KMU.

WTSH-Onlineredaktion: Was sind die zentralen Neuerungen der Förderrichtlinie?

Philipp Stormer: Zum einen geht es um die Flexibilisierung der maximalen Projektlaufzeit auf bis zu 12 Monate. Zum anderen um die Erhöhung der maximal zuwendungsfähigen Kosten auf 140.000 Euro. Dazu wurden die Förderquoten vereinheitlicht und auf 40 beziehungsweise 70 Prozent für Dienstleistungsaufträge an private Unternehmen oder Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung erhöht. Zusätzlicher inhaltlicher Schwerpunkt sind wie gesagt Zertifizierungen, um angestoßene Innovationsprojekte zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Nach vielen Gesprächen mit innovierenden Unternehmen in den letzten Jahren und dem Blick auf deren Herausforderungen halten wir diese Veränderungen für ein starken Hebel, um Innovationsaktivitäten und Technologietransfer von KMU in Schleswig-Holstein nachhaltig zu stärken.

WTSH-Onlineredaktion: Wie läuft die Antragstellung ab?

Philipp Stormer: Die Antragstellung erfolgt in digitaler Form über das Service-Portal des Landes. Weitere Informationen zum Förderprogramm und welche Unterlagen benötigt werden finden sich unter dem entsprechenden Link am unteren Ende dieser Seite. Wer sich noch nicht sicher ist, ob der Innovationsbonus für das individuelle Vorhaben in Frage kommt, kann sich gern zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs an uns wenden.

Weiterführende Informationen zum Innovationsbonus (EIK-Förderprogramm) finden Sie hier.  

Die WTSH-Innovationsberatung vereint ingenieurwissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz in einem interdisziplinären Team. Gemeinsam mit Unternehmen entwickelt die Innovationsberatung Möglichkeiten zur technischen Optimierung, gibt Impulse für neue Technologieansätze und unterstützt bei deren Bewertung. Darüber hinaus identifiziert sie neue Innovationsthemen, Geschäftsfelder und digitale Geschäftsmodelle und hilft bei der Umsetzung im Unternehmen. Zu Fragen der Förder- und Finanzierungsangebote des Landes, des Bundes und der EU bietet sie eine erste Orientierung und vermittelt ggf. geeignete Kontakte, etwa zu den Förderexperten der IB.SH.

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Innovationsberater Philipp Stormer
Philipp Stormer
Innovationsberatung
Telefon: +49 451 60 06 - 189

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