Muss ein Förderantrag immer kompliziert sein?
Die Forschungszulage als interessante Alternative zur Projektförderung
Mit der Einführung des Wachstumschancengesetz wird die Steuerliche Forschungszulage für Innovationen noch attraktiver. Bis zu 35 % können kleine und mittlere Unternehmen als Zuschuss auf Ihre Kosten für Forschung und Entwicklung erhalten.
Einer, der das Förderinstrument der Steuerlichen Forschungszulage genutzt hat, ist Daniel Penning, Gründer und Geschäftsführer von der embeff GmbH aus Lübeck.
embeff ist ein Technologie-StartUp, das Testsysteme für Microcontroller entwickelt und herstellt. Die (Weiter-)Entwicklung solcher Systeme ist aufwändig, aber wichtig, schließlich sind Microcontroller heutzutage in fast allen elektronischen Geräten verbaut. Um eine Förderung für die Entwicklung der ExecutionPlatform zu erhalten, hat embeff einige Programme geprüft und sich z.B. für eine ZIM-Förderung beworben. Die Herausforderung bei vielen Förderprogrammen? Als StartUp scheitert embeff oft an den Risiko-Kriterien der Wirtschaftlichkeit der Innovation. Die Innovation hat als Kernprodukt einen hohen Anteil an den Umsätzen des Unternehmens.
Einfach und schnell
Innovationsberater Philipp Stormer schlug mit der Steuerlichen Forschungszulage ein weiteres Förderinstrument vor. Auch wenn die Höhe der Förderung geringer ausfällt als bei anderen Bundes- oder auch Landesförderprogrammen, bietet die Steuerliche Forschungszulage einen immensen Vorteil. Daniel Penning findet: „Die Beantragung der Forschungszulage war auf jeden Fall das unbürokratischste und am einfachsten zu händelnde Förderinstrument, das ich kenne. Vier sinnvolle Fragen auf zwei Seiten Antrag – in wenigen Sätzen und mit ein paar Tipps von der Innovationsberatung der WTSH war der Antrag schon fertig.“ Dieser ging dann an die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die die Anfrage innerhalb von 3 Monaten auf Erstattungsfähigkeit prüfen muss. Bereits vor Ablauf der Zeit erhielt embeff den positiven Bescheid. Und mit diesem kann dann die eigentliche Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. „Das war tatsächlich ein wenig komplizierter als die Projektbeschreibung, denn unsere Steuerkanzlei kannte das relativ neue Instrument der Forschungszulage noch nicht.“ Mit Hilfe aus der Lohnbuchführung konnte Penning schnell eine Lösung finden und damit bereits kurze Zeit später die Auszahlung in Höhe von 25% der Entwicklungskosten verbuchen.
Jetzt noch attraktiver
Zum 28. März 2024 ist das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness - kurz Wachstumschancengesetz in Kraft getreten. Und damit wurden auch die Erstattungssätze der Steuerlichen Forschungszulage erhöht. Mittlerweile werden mit der Forschungszulage bis zu 35% der Kosten erstattet.
„Für die nächste Entwicklungsstufe wollen wir dieses Instrument auf jeden Fall wieder nutzen,“ stellt Penning fest. Auch Innovationsberater Philipp Stormer empfiehlt: „Gerade für kleinere Unternehmen ist die Forschungszulage ein attraktives Förderinstrument, da sie recht einfach zu beantragen ist und rückwirkend, schnell und unbürokratisch mit der Steuererklärung ausgezahlt wird.“
embeff GmbH
- Gründung: 2018
- Standort: Lübeck
- Services: Testsysteme für Microcontroller
- Branche: Maschinenbau und Elektrotechnik
- Mehr Informationen: embeff.com