Neue Förderprogramme zum Schutz des Geistigen Eigentums
Gute Aussichten für kleinere und mittlere Unternehmen: Ein neu aufgelegtes EU-Förderprogramm bietet Zuschüsse für Marken-, Design-/Geschmacksmuster- und Patentanmeldungen. Bevor eine Marke oder ein Patent angemeldet werden kann, sind in der Regel umfangreiche Vorarbeiten nötig: Die Ermittlung des vorhandenen geistigen Eigentums und eine Strategie zu dessen Schutz sind erforderlich. Dafür gibt es das Beratungsangebot “IP Scan”, dessen Kosten zu 90% gefördert werden.
Das Programm wird vom Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) verwaltet und das Verfahren ist einfach:
1. Finanzhilfe beantragen (Antragsformular)
2. Finanzhilfe erhalten: die Finanzhilfeentscheidung erfolgt innerhalb von 15 Arbeitstagen
3. Aktivitäten im Bereich des geistigen Eigentums einleiten (IP Scan durchführen, Marken, Geschmacksmuster oder Patente anmelden)
4. Erstattung erhalten (Erstattungsformular)
„Wir sind sehr froh, dass gerade nach dieser schwierigen Phase durch Corona den Unternehmen auch im Bereich Gewerbliche Schutzrechte einiges an Unterstützung geboten wird. Besonders interessant ist das EU-Förderprogramm vor allem durch die Förderung des IP Scan. Das ist auf jeden Fall ein großes Plus für Unternehmen, die das Thema Geistiges Eigentum noch nicht ausreichend für sich erschlossen haben“, stellt Steffi Jann, Leiterin WTSH-Patent- und Markenzentrum fest.
Neben dem EU-Förderprogramm werden ab sofort auch wieder WIPANO-Anträge bewilligt. WIPANO ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und unterstützt KMU wie auch Angehörige der freien Berufe, die erstmals Ergebnisse aus ihrer Forschungs- und Entwicklungsarbeit durch Patente oder Gebrauchsmuster sichern lassen wollen. Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung.