Querschnittsziele

Neben den Zielen, die über die verschiedenen Förderprogramme im Rahmen der EFRE-Förderung verfolgt werden, gibt es sogenannte Querschnittsziele, die in fast allen Projekten berücksichtigt werden müssen.

Diese Ziele sind von der EU vorgegeben (vgl. Art. 9 der VO (EU) 2021/1060) und müssen von den Antragstellenden bei der Umsetzung des Förderprojektes und/oder allgemein im Unternehmen bzw. in der Institution berücksichtigt werden.

Die drei Querschnittsziele sind:

  • Gleichstellung von Männern und Frauen
  • Nichtdiskriminierung
  • Nachhaltige Entwicklung

Im Rahmen des Antragstellung muss ein Fragebogen ausgefüllt und die Beiträge zu den Querschnittszielen erläutert werden. Vollständige Angaben sowie die Erreichung der Mindestpunktzahl für das Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung sind eine zwingende Voraussetzung für die Förderung.

Nichtdiskriminierung und Gleichstellung von Männern und Frauen

Grundvoraussetzung für die Erfüllung dieser beiden Querschnittsziele ist zunächst die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta, der UN-Behindertenrechtskonvention und des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG). Darüber hinaus sollen antragstellende Unternehmen/Institutionen Beiträge leisten, um die Nichtdiskriminierung und Gleichstellung zu fördern.

Mögliche Maßnahmen sind:

  • Schaffung von Barrierefreiheit (Zugang zu Räumlichkeiten; Arbeitsplatzausstattung; Software),
  • mehrsprachige Informationsbereitstellung,
  • Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Lieferanten,
  • eine Personalpolitik, die die Vielfalt und Gleichstellung im Unternehmen fördert,
  • Gleichstellungsbeauftrage und Schwerbehindertenvertretungen,
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (hohe Flexibilität in Hinblick auf Arbeitszeit und -ort, Kinderbetreuung, Wiedereingliederung nach Elternzeit),
  • Förderung von Frauen in Führungspositionen und in wissens- und technologieintensiven Tätigkeitsfeldern.

Nachhaltige Entwicklung

Das Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung zielt vor allem auf die ökologische Säule der Nachhaltigkeit ab. Sowohl im Rahmen des Förderprojektes als auch darüber hinaus müssen Zuwendungsempfänger negative ökologische Auswirkungen minimieren. Es gilt sicherzustellen, dass Förderprojekte keine erhebliche Beeinträchtigung der Umwelt- und Klimaziele der EU verursachen, sondern möglichst zur Erreichung dieser beitragen.

Mögliche Maßnahmen sind:

  • Beitrag zum Klimaschutz (z. B. Reduzierung der CO2-Emissionen, Energieeinsparungen),
  • Anpassung an den Klimawandel,
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz (z. B. Materialeinsparungen, Abfallreduktion),
  • Schutz von Luft, Wasser, Boden und Ökosystemen/Biodiversität,
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
Nach oben scrollen