Schleswig-Holstein legt Förderung für Wasserstoffprojekte neu auf
Um den weiteren Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Schleswig-Holstein voranzubringen, stellt das Land Schleswig-Holstein rund 50 Millionen Euro aus Landesmitteln und zur Ko-Finanzierung 10 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit. Die Neuauflage der Förderrichtlinie ist Teil der erst kürzlich fortgeschriebenen Wasserstoffstrategie des Landes. Der erste Förderaufruf (Call) für Unternehmen startet im Mai 2025.
„Grüner Wasserstoff ist der Gamechanger der Energiewende“, sagte Energiewendeminister Tobias Goldschmidt. „Die neue Förderrichtlinie schafft Investitionssicherheit und bietet so der regionalen Wirtschaft die Möglichkeit, gezielt in zukunftsweisende Technologien mit erneuerbarem Wasserstoff und den Prozess der Transformation zur klimaneutralen Industrie zu investieren.“
Die Wasserstoff-Förderrichtlinie trägt zu den Zielen der schleswig-holsteinischen Wasserstoffstrategie bei. Mit ihr soll der Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft weiter vorangetrieben und regionale Wertschöpfung generiert werden. Dazu stellt das Land Schleswig-Holstein rund 50 Millionen Euro aus Landesmitteln und zur Ko-Finanzierung 10 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit.
Mit dem ersten Förderaufruf (Call) für Unternehmen sollen zunächst Vorhaben gefördert werden, die erneuerbaren Wasserstoff aus Elektrolyse nachhaltig erzeugen und speichern. Unternehmen können ihre Projektvorschläge dann innerhalb von sechs Wochen bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) einreichen, dort werden zeitnah auch die genauen Daten des Calls bekanntgegeben.
In den darauffolgenden Monaten sind während der Laufzeit der Förderrichtlinie mehrere Calls geplant, die für unterschiedliche Fördergegenstände vorgesehen sind. Unternehmen in Schleswig-Holstein können mit der überarbeiteten Richtlinie Vorhaben für wasserstoffgestützte Technologien fördern lassen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt berücksichtigt.
Der erste Förderaufruf (Call) für Unternehmen läuft bis zum 20.Juni 2025
Gefördert werden Vorhaben
- zur nachhaltigen Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff aus Elektrolyse nach Artikel 41 der AGVO
- zur Durchführung erforderlicher Studien für die Vorbereitung von Investitionen (z.B. vorgeschaltete Machbarkeitsstudien) nach Artikel 49 der AGVO.
Nicht gefördert werden
- die Herstellung von Biogas und/oder Biomasse
- die Nutzung von aus Wasserstoff gewonnenen Brennstoffen, die aus Biomasse stammen
- die Erzeugung und Speicherung synthetischer Energieträger, für die eine Liefer- oder Beimisch-Verpflichtung besteht
- die Herstellung synthetischer Energieträger aus Nahrungsmittelpflanzen.
Die geförderten Investitionen müssen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden. Das Vorhaben darf vor der Zustimmung zum Maßnahmebeginn durch die WTSH GmbH noch nicht begonnen haben. Es muss dargelegt werden, dass Strom aus Erneuerbaren Energien für die Erzeugung von Wasserstoff eingesetzt wird (erneuerbarer Wasserstoff). Darüber hinaus ist verbindlich darzulegen, dass es für den erzeugten Wasserstoff, die erzeugten synthetischen Energieträger oder chemischen Produkte Einsatzfelder im eigenen Unternehmen bzw. Abnehmer gibt.
Eine Förderung von Elektrolyseuren kommt ab einer Leistung von 1 Megawatt in Betracht.