Steuergutschrift durch Forschungszulage
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) werden privatwirtschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch eine Steuergutschrift im folgenden Wirtschaftsjahr gefördert.
Unabhängig von Rechtsform, Branche und Größe des Unternehmens werden eigenbetriebliche Forschung wie Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung gefördert, aber auch Ausgaben für Auftragsforschung wie klinische Studien.
Wie beantragt man die Forschungszulage?
Um die Forschungszulage zu erhalten muss zunächst bei der Bescheinigungsstelle für Forschungszulagen (BSFZ) ein Antrag auf Bescheinigung für FuE-Vorhaben gestellt werden. Dies erfolgt direkt hier. Die BSFZ stellt fest, ob es sich um ein Projekt im Sinne des FZulG handelt. Bei der Projektbeschreibung unterstützen die WTSH-Innovationsberater gerne.
Auf den Seiten des BSFZ finden sich weitere Hinweise, FAQ und ein sehr informatives Video.
Nach Erhalt der Bescheinigung reicht das Unternehmen beim zuständigen Finanzamt den Antrag auf Forschungszulage ein. Hierbei handelt es sich um einen Online-Antrag, in dem einige Daten zum Unternehmen und Vorhaben abgefragt werden.
Lohnt sich die Forschungszulage?
Fördergelder können Unternehmen von verschiedenen Geldgebern beantragen. Umfang der Förderung und Aufwand bei der Antragsstellung variieren hierbei sehr stark, ebenso wie die Chancen die Förderung zu erhalten. So ist bei einer Förderung auf Bundesebene die Fördersumme sehr hoch, ebenso der Aufwand für die Unternehmen. Die Chancen auf Förderung sind sehr viel geringer. Die steuerliche Forschungszulage fördert nur einen verhältnismäßig kleinen Betrag, dafür ist der Aufwand sehr gering. Außerdem besteht für Unternehmen ein Rechtsanspruchauf die Forschungszulage, sofern das Vorhaben als Forschung und Entwicklung anerkannt wird. So lohnt sich die Beantragung der Forschungszulage für die Unternehmen.
In der Tabelle findet sich eine Beispielrechnung. Angenommen wurde ein Unternehmen mit einer Förderquote von 45%.
Forschungszulage | BFEI* in SH | ZIM | |
Personalkosten | 175.000 € | 175.000 € | 175.000 € |
Pauschale | nicht zuwendungsfähig | 26.250 € | 175.000 € |
AG-Sozialabgaben | 35.000 € | 35.000 € | In Pauschale enthalten |
Kosten für Fremdleistungen | 70.000 € | 70.000 € | 70.000 € |
Sonstige Kosten | nicht zuwendungsfähig | 76.000 € | nicht zuwendungsfähig |
Förderfähige Gesamtkosten | 252.000 € | 382.250 € | 420.000 € |
Förderbetrag | 63.000 € | 133.787,50 € | 147.000 € |
*Das Förderprogramm läuft aktuell aus. In 2022 werden neue Richtlinien veröffentlicht.
Ob und wie sich die Forschungszulage auch für Unternehmen lohnt, können Sie direkt im Forschungszulagenrechner testen.
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Als Fördereinrichtung erbringen wir im Rahmen unserer Tätigkeit keine Beratungen im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes. Hierbei kann Ihnen Ihr Steuerberater weiterhelfen.