Wie kompliziert ist der Antrag beim Finanzamt?
Tricks und Tipps für die steuerliche Forschungszulage
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) werden privatwirtschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch eine Steuergutschrift gefördert. Mit der steuerlichen Forschungszulage sollen Unternehmen mehr Anreize erhalten, in ihre Innovationskraft zu investieren. Unabhängig von Rechtsform, Branche und Größe des Unternehmens können diese bis zu 35% Forschungszulage für ihre jeweiligen Vorhaben beantragen – und das auch rückwirkend!
Das Verfahren ist mehrstufig. Als erstes muss für das Projekt bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Forschungszulagengesetz gestellt werden. Im nächsten Schritt erfolgt dann der Antrag beim Finanzamt. Benjamin Bhatti, Steuerberater und Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft hat die Erfahrung gemacht, dass dies gerade kleineren Unternehmen oft Schwierigkeiten bereitet. „Das liegt auch daran, dass bisher verhältnismäßig wenig Unternehmen die Forschungszulage beantragt haben, so dass auch die Steuerberater im Land wenig Erfahrung mit diesem Instrument haben.“ erklärt Bhatti.
Wenn man weiß, wie es geht, ist es eigentlich ganz einfach. Mit dem positiven Bescheid von der Bescheinigungsstelle muss man beim zuständigen Finanzamt den Aufwand formal feststellen lassen. Dafür gibt es bei ELSTER ein Erklärungsformular. Nachdem hierüber ein Feststellungsbescheid vorliegt, können die entsprechenden Aufwendungen in der Körperschaftssteuererklärung oder Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Die Forschungszulage wird unmittelbar auf die Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer angerechnet, hat man hingegen, z.B. als junges Unternehmen, noch keine Steuern zu zahlen, erhält man die Forschungszulage unmittelbar ausgezahlt.
Experte Bhatti weiß, worauf hier zu achten ist: „Man sollte in den verschiedenen Anträgen, d.h. beim Antrag auf Bescheinigung, in der Feststellungserklärung und in der Körperschaftsteuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung darauf achten, dieselben Aufwendungen zu bezeichnen, um Missverständnisse zu vermeiden.“ Bei einer rückwirkenden Förderung stellt dies natürlich keine große Herausforderung dar.
Und Bhatti hat noch einen Tipp parat: „Man sollte von Anfang an auf eine saubere Projektdokumentation achten, denn die Gewährung von Forschungszulage zieht regelmäßig eine Betriebsprüfung nach sich.“
Übrigens: Benjamin Bhatti weiß genau, worüber er spricht. Mit einem eigenen Entwicklungsprojekt konnte er selbst auch schon die Forschungszulage beantragen und von der Auszahlung profitieren: „Gerade für junge Unternehmen ist die Forschungszulage ein interessantes Instrument, da diese von Erleichterungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung profitieren.“ Das bedeutet, dass StartUps, die in ihrer Frühphase noch Verluste erwirtschaften nicht automatisch als Unternehmen in Not gelten – denn für solche ist eine Förderung ausgeschlossen. Steuerberater können Unternehmen in allen Beantragungsphasen der Forschungszulage unterstützen.
Zur Person
Benjamin Bhatti ist Gründer und Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH. Sein Lebensweg führte ihn von einem jungen Multiunternehmer zu einem engagierten Auszubildenden, einem eifrigen Studenten und schließlich zu einem leidenschaftlichen Steuerberater. Sein Portfolio umfasst dabei vielfältige Engagements in der Geschäftswelt, darunter Investitionen in die Steuerberatung, Immobilienwirtschaft, Telemarketing, IT-Branche (Komplettlösungen) und Softwareforschung sowie -entwicklung. Diese breite Erfahrung ermöglicht es ihm, Probleme aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und innovative Lösungen zu finden. Seine Leidenschaft für Herausforderungen und seine Ambitionen spiegeln sich zudem in seiner Vision wider: Benjamin Bhatti möchte die Steuerberatung in jeder Hinsicht neu definieren. Mit seinem Start-up buchhalter.pro hat er sich das Ziel gesetzt, das Kerngeschäft der Steuerberatung zu revolutionieren.
bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH
- Firmensitz: Kiel
- Gründung: 2009
- Beschäftigte: 40
- Service: Steuerberatung, Wirtschaftsberatung
- Mehr Informationen: bhatti.pro | Steuerberatung | Wirtschaftsberatung in Kiel
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