Zwei Jahre Einheitspatent
Seit nunmehr zwei Jahren gibt es das Europäische Einheitspatent – und es gilt als einer der bedeutendsten Fortschritte im europäischen Patentschutz der letzten fünf Jahrzehnte. Seit 2023 können Erfinderinnen und Erfinder erstmals mit nur einem Antrag Patentschutz in 18 EU-Mitgliedstaaten sichern. Einheitliche Richtlinien, jeweils eine Jahresgebühr in nur einer Währung und dazu das Einheitliche Patentgericht, welches dafür sorgt, dass Verfahren einfacher und grenzüberschreitend besser durchsetzbar werden. Zeit für eine Bilanz. Thorsten Rentsch vom WTSH Patent- und Markenzentrum ordnet ein.
WTSH online Redaktion: Wie ist die Akzeptanz für das Einheitspatent?
Thorsten Rentsch: Laut dem zuständigen Europäischen Patentamt (EPA) ist das Einheitspatent gut angenommen worden und hat die Prognosen sogar übertroffen. Besonders bemerkenswert ist die Akzeptanz der in der EU ansässigen KMU an dem System, mehr als 37 % aller Anmelder haben sich nach der Erteilung des Europäischen Patents durch einen einfachen Antrag für das Einheitspatent entschieden! Seitdem sind ca. 64.000 Einheitspatente registriert worden, die Kurve zeigt weiterhin nach oben und lässt für die Zukunft einiges Positives erwarten. Wir sind sehr gespannt!
WTSH online Redaktion: Für wen ist das Einheitspatent besonders interessant?
Thorsten Rentsch: Gerade für kleine Unternehmen und Start-ups ist das System aufgrund der Kostenstruktur, der niedrigen Hürden bei Anmeldung und Aufrechterhaltung und der breiten Abdeckung sehr interessant. Erfinderinnen und Erfinder können einfach beim EPA als zentraler Anlaufstelle Patentschutz beantragen und aufrechterhalten und dort auch die Jahresgebühren entrichten.
WTSH online Redaktion: Erstmals können Erfinderinnen und Erfinder – von Einzelpersonen und kleinen Betrieben bis hin zu großen Konzernen – einen Patentschutz erhalten, der automatisch und einheitlich in 18 EU-Mitgliedstaaten gilt. Kurz und knapp: was sind die zentralen „Errungenschaften“?
Thorsten Rentsch: Das Einheitspatent macht Patentschutz in Europa einfacher und günstiger. Früher musste man grundsätzlich in jedem Land einzeln Schutz beantragen – mit vielen Formularen, Übersetzungen, hohen Kosten und dazu noch in verschiedenen Währungen. Heute reicht ein einziger Antrag beim EPA, um den automatischen Schutz in 18 EU-Staaten zu bekommen. Und das Gute - auch die Jahresgebühren werden nur noch einmal zentral in Euro beim EPA bezahlt. Das spart Zeit, Geld und Nerven – und ist gerade für KMU ohne eine eigene Patentabteilung aus unserer Sicht eine klare Erleichterung. Im Falle eines Rechtsstreits in den 18 Ländern müssen sich die Inhaber eines Einheitspatents nur noch mit einem Verfahren vor dem neuen Europäischen Patentgericht (EPG) auseinandersetzen. Dies schafft zusätzliche Rechtsicherheit durch eine zentrale Entscheidung beim EPG und keine weiteren, sich womöglich widersprechenden nationalen Entscheidungen. Möchte man allerdings nicht vom EPG abhängig sein und lieber nationale Gerichte (also z.B. direkt in Deutschland) nutzen, kann man derzeit noch ein so genanntes „Opt-Out“ vornehmen. An Rande sei noch erwähnt, dass im Einheitssystem sogar eine Doppelpatentierung (also parallel zum EHP ein deutsches Patent) möglich ist, was eine gewisse Bestandssicherung mit sich bringen kann. Dies ist im „Bündelpatent“-System nicht möglich, nach Validierung in einzelnen Ländern erlöschen dann die nationalen Patente.
WTSH online Redaktion: Gibt es auch Risiken oder Knackpunkte?
Thorsten Rentsch: Wie immer gibt es auch beim Einheitspatentsystem Dinge, die man beachten sollte. Genauso wie das Patent in allen 18 Ländern rechtsgültig ist und somit dort auch im Streitfall durchgesetzt werden kann, kann es auch mit einer zentralen Nichtigkeitsklage in allen diesen Ländern zu Fall gebracht werden. Unternehmen sollten also sorgfältig abwägen und sich im Zweifel anwaltlich beraten lassen, wann das Einheitspatent für sie Sinn macht. Ein Nachteil ist z.B. auch, dass das System immer nur ganz oder gar nicht genutzt werden kann, eine „Abwahl“ (wie beim „Bündelpatent“) einiger Länder - um z.B. im Verlauf Jahresgebühren zu sparen - geht nicht, die Kosten bleiben über die Jahre in der jeweiligen Höhe voll bestehen. Die Möglichkeit der Nutzung des bisherigen Bündelpatents bleibt aber weiterhin für jedermann offen.
WTSH online Redaktion: Wann ist es günstiger, ein Einheitspatent anzumelden oder im Bündelpatent-System zu bleiben?
Thorsten Rentsch: Kostenmäßig ist das Einheitspatentsystem so angelegt, dass es sich lohnt, wenn mind. drei bis vier Länder, die in den 18 teilnehmenden Staaten enthalten sind (also z.B. Deutschland, Österreich, Frankreich und Dänemark) abgedeckt werden sollen. Wird nur für ein oder zwei Länder Patentschutz benötigt, ist es günstiger, direkt national anzumelden oder das weiterhin bestehende „Bündelpatent“ zu wählen, natürlich dann mit allen Eigenschaften des „Bündelpatents“.
Zahlen, Daten, Fakten:
- Start 1. Juni 2023
- 18 Länder - 315 Millionen Menschen
- In Summe seit Beginn 64.000 registrierte Einheitspatente
- Mehr als 37 % aller EU-ansässigen Anmelder entschieden sich 2024 für das Einheitspatent
- Deutschland ist größter nationaler Nutzer mit 5.300 Einheitspatenten (2024)
- Spitzenreiter: Medizintechnik mit 12,5 % (2024)
- Top-Anmelder: Siemens AG mit insgesamt mehr als 1.100 Einheitspatenten

