Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoff-Wirtschaft
Grüner Wasserstoff gilt als Energieträger der Zukunft und stellt damit eine wichtige Säule der Energie- und Verkehrswende dar. Um künftig grünen Wasserstoff breiter und kostengünstiger zu nutzen, müssen innovative Lösungen und praxisnahe Anwendungen entwickelt und umgesetzt werden.
Daher soll mit diesem Programm der Einsatz von wasserstoffgestützten Technologien in Schleswig-Holstein gefördert werden.
Vor dem Einreichen eines Projektantrages empfehlen wir eine kostenfreie Beratung durch die Landeskoordinierungsstelle Wasserstoffwirtschaft SH
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden Vorhaben
- Zur nachhaltigen Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff aus Elektrolyse nach Artikel 41 der AGVO
- Zur Durchführung erforderlicher Studien für die Vorbereitung von Investitionen (z.B. vorgeschaltete Machbarkeitsstudien) nach Artikel 49 der AGVO.
Nicht gefördert werden:
- die Herstellung von Biogas und/oder Biomasse
- die Nutzung von aus Wasserstoff gewonnenen Brennstoffen, die aus Biomasse stammen
- die Erzeugung und Speicherung synthetischer Energieträger, für die eine Liefer- oder Beimisch-Verpflichtung besteht
- die Herstellung synthetischer Energieträger aus Nahrungsmittelpflanzen.
Wer kann Förderung beantragen?
Juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die geförderten Investitionen müssen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
- Das Vorhaben darf vor der Zustimmung zum Maßnahmebeginn durch die WTSH GmbH noch nicht begonnen haben.
- Es muss dargelegt werden, dass Strom aus Erneuerbaren Energien für die Erzeugung von Wasserstoff eingesetzt wird (erneuerbarer Wasserstoff),
- ist verbindlich darzulegen, dass es für den erzeugten Wasserstoff, die erzeugten synthetischen Energieträger oder chemischen Produkte Einsatzfelder im eigenen Unternehmen bzw. Abnehmer gibt.
Eine Förderung von Elektrolyseuren kommt ab einer Leistung von 1 Megawatt in Betracht.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Und zwar
- bei Projekten in Höhe von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 10 Mio. Euro pro Begünstigten und Vorhaben)
- bei Studien in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten
Genauere Hinweise dazu finden Sie in der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Aufbaus einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft.
Dokumente
Die digitale Antragstellung ist in Kürze möglich. Dafür benötigen Sie ein Servicekonto Business, um Anträge online zu stellen und Rückmeldungen zu erhalten.
Voraussetzung für die elektronische Antragsstellung im LPW 2021
Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen leicht zugänglich und möglichst barrierefrei auch über das Internet anzubieten. Auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein können Unternehmen oder Behörden digitale Verwaltungsleistungen in Form von Online-Diensten in Anspruch nehmen.
Das Servicekonto ist Ihr persönlicher Bereich, über den Sie Ihre digitalen Förderanträge einreichen können.
Grundvoraussetzung ist ein authentifiziertes Unternehmens- oder Behördenkonto, das sogenannte Servicekonto Business. Sollten Sie noch über kein Servicekonto Business verfügen, registrieren Sie sich bitte. Sämtliche digitalen Verwaltungsleistungen im LPW 2021 erfordern es, dass sich die Nutzenden zusätzlich eindeutig ausweisen. Bitte authentifizieren Sie Ihr Servicekonto Business mit einem Elster-Organisationszertifikat. Dies ist zwingend notwendig, um die Legitimität bei Unternehmen und Behörden zu prüfen und um den Missbrauch sensibler Daten auszuschließen.
Sie benötigen mindestens ein Elster-Organisationszertifikat für den Administrator oder die Administratorin sowie weitere Organisationszertifikate für die Personen, die über das Servicekonto Business ebenfalls Antragsdienste nutzen sollen, für welche die Authentifizierung erforderlich ist.
Grundlegende Informationen zur Registrierung und Authentifizierung sowie zur Rechtevergabe erhalten Sie hier.
Hinweise zur Antragstellung:
- Das ELSTER-Organisationszertifikat dient zur Authentifizierung Ihres Unternehmens. Die Antragstellung muss deshalb zwingend mit einem Zertifikat des antragstellenden Unternehmens durchgeführt werden. Anträge, die mit Organisationszertifikaten anderer Unternehmen eingereicht werden, sind nicht rechtskräftig gestellt und unwirksam. Dieses gilt auch für Zertifikate von Unternehmen, die mit Ihrem Unternehmen verbunden sind.
- Im Antrag sind zwingend Ihre Unternehmensdaten anzugeben; die Angabe von Daten anderer Unternehmen – insbesondere von Beratungs- oder Dienstleistungsunternehmen in den Antragsfeldern – ist unzulässig. Dieses gilt grundsätzlich auch für die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. Nur bei Verwendung einer eigenen E-Mail-Anschrift ist eine rechtskonforme Kommunikation zum Förderantrag - insbesondere die Übermittlung eines Zuwendungsbescheides - möglich.
- Kosten, die von einem Dienstleistungsunternehmen in Rechnung gestellt werden, welches bei der Antragstellung aktiv mitgewirkt hat, können keine zuwendungsfähigen Kosten in einem Fördervorhaben sein und werden nicht anerkannt.