ChatGPT - Wer hat recht und wem gehört es

Mit ChatGPT ist eine neue, leistungsfähige KI verfügbar, die in natürlicher Sprache mit den Nutzerinnen und Nutzern interagiert. Die Antworten sind von denen eines Menschen praktisch nicht unterscheidbar. Welche rechtlichen Herausforderungen und Fallstricke gibt es, die bei der Nutzung von ChatGPT bedacht werden müssen? Wir sprechen mit Dr. Stefan Kabelitz, Fachanwalt für IT-Recht und DiWiSH Fachgruppenleiter:  

Mann im Anzug vor Bücherregal

WTSH-Onlineredaktion: Welche Herausforderungen sehen Sie bei der Nutzung von ChatGPT durch Privatpersonen? 

Dr. Stefan Kabelitz: Die Herausforderungen sind, dass die Anwender das Ergebnis, welches ChatGPT ihnen in Textform rausgibt, für wahr halten können. Dabei ist ChatGPT zwar ein wirklich gutes Texterstellungs-Tool – aber keine Wissensdatenbank. Texte können inhaltlich schlichtweg falsch sein. Das sollte man unbedingt bedenken und sich nicht blind auf ChatGPT verlassen. 

 WTSH-Onlineredaktion: Bestehen Urheberrechte an von KI generierten Texten? 

Dr. Stefan Kabelitz: Dass was bei ChatGPT rauskommt, ist nach wohl herrschender Meinung gemeinfrei. Es stehen also wohl niemandem Urheberrechte daran zu. Es fehlt an einem menschlichen Gestaltungsakt, also an einem schöpferischen Element. Der Mensch ist nicht unmittelbar an der Gestaltung beteiligt, weil die Logarithmen in der KI mit Zufallsprinzipien arbeiten. 

Hiervon zu trennen ist die Frage, ob die KI und die von ihr geschaffenen Werke Urheberrechte oder andere Dritter verletzen. Hier ist vieles noch ungeklärt.

WTSH-Onlineredaktion: Inwiefern kann /könnte das passieren?  

Dr. Stefan Kabelitz: Indem sich die KI im Internet an verfügbaren Trainingsdaten, wie z.B. Bildern aus Stocks, bedient. An solchen Trainingsdaten können wiederum Urheberrechte oder andere Rechte, wie z.B. Markenrechte bestehen. So etwas muss auch mitgedacht werden. 

Es könnte perspektivisch Schutzrechte geben, für diejenigen, die Inhalte mit KI erstellen. Aktuell ist das jedoch noch rechtstheoretisch. 

WTSH-Onlineredaktion: Wie kann man solche, von KI erstellte, Texte überhaupt erkennen? 

Dr. Stefan Kabelitz: Vorstellbar ist, dass es künftig Erkennungssoftware gibt. Es wird außerdem sicher Regulierung geben, die vorschreibt, dass mit KI erstellte Inhalte gekennzeichnet sein müssen. Die Herausforderung wird sein, ob man Verstöße dagegen überhaupt erkennen kann. 

Fazit:

Die Nutzung von ChatGPT wirft noch viele rechtliche Fragen auf. Die Entwicklung bleibt spannend. 

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