Förderprogramm „Außenwirtschaftsförderung – Gemeinschaftsbüro“

Ziel des Förderprogramms “Außenwirtschaftsförderung (AWR) – Gemeinschaftsbüros” ist es, Unternehmen bei der Erkundung von neuen Märkten im außereuropäischen Ausland zu unterstützen. So werden Chancen geschaffen, dass sie sich verstärkt am Exportgeschäft beteiligen und damit zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein beitragen.

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Antrag Außenwirtschaftsförderung (Gemeinschaftsbüro)
Antrag auf einen Zuschuss im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an mittelständische Unternehmen zur Förderung der Markterschließung im Ausland (Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie – AWR)
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Richtlinie AWR - Gemeinschaftsbüro
Richtlinie Förderprogramm "Außenwirtschaftsförderung Gemeinschaftsbüro (AWR)" für die Gewährung von Zuwendungen an mittelständische Unternehmen zur Förderung der Markterschließung im Ausland

Welche Projekte können gefördert werden?

Förderfähig sind Beteiligungen von kleinen und mittleren Unternehmen an Firmengemeinschaftsbüros (z.B. Schleswig-Holstein Business Center) im außereuropäischen Ausland, die der Erkundung eines vorhandenen Exportpotenzials dienen.

Wer kann Förderung beantragen?

Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Maßnahmen sollen grundsätzlich auf ausgewählte Auslandsmärkte oder Teilmärkte ausgerichtet werden. Als Orientierung dienen die von der WTSH eingerichteten Schleswig-Holstein Business Center (SHBC) in Brasilien, China, Indien, Indonesien und Vietnam.
  • Mit Begründung und nach rechtzeitiger Abstimmung können auch gemeinschaftliche Maßnahmen bei einem besonderen Interesse aus der Wirtschaft an einem Markt oder als Ergebnis von Delegationsreisen und –besuchen gefördert werden.
  • Die Zuwendung erfolgt als sogenannte De-minimis-Beihilfe.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben. Als Projektbeginn gilt die Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung (Vertrag für das Gemeinschaftsbüro).
  • Es müssen mindestens drei Unternehmen teilnehmen, darunter zwei aus Schleswig-Holstein.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

  • Es werden maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Teilnahme am gemeinsamen Büro gewährt.
  • Die Förderung wird für maximal 18 Monate gewährt.
  • Für den Förderzeitraum werden maximal 15.000 € gewährt.

Detaillierte Hinweise finden Sie in der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an mittelständische Unternehmen zur Förderung der Markterschließung im Ausland Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie – AWR

Schritt für Schritt zum Fördergeld

1. Vorgespräch

In einem ersten kostenfreien Vorgespräch mit der Außenwirtschaftsberatung der WTSH werden Aufgabe, Inhalt und Dauer der Beteiligung am Gemeinschaftsbüro und die mögliche Förderung erörtert.

2. Antrag

Spätestens 3 Wochen vor Vertragsabschluss zur Mitgliedschaft im Gemeinschaftsbüro muss der Antrag mit ergänzenden Unterlagen wie Zeit-, Ausgaben- und Finanzierungsplänen sowie notwendigen Angaben zu etwaigen bereits gewährten De-Minimis-Beihilfen eingereicht werden. Richtlinie und Antragsformular zur Außenwirtschaftsförderung

3. Prüfung

Nach Antragseingang prüft die WTSH die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit und entscheidet abschließend über Ihren Antrag.

4. Zuwendungsbescheid

Ist das Ergebnis der Antragsprüfung positiv, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

5. Verwendungsnachweis

Spätestens 2 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes reichen Sie bei der WTSH einen Verwendungsnachweis ein.

6. Erstattungsantrag

Für die Auszahlung der Fördergelder müssen Erstattungsanträge eingereicht werden.

7. Auszahlung

Der Zuschuss wird nachträglich auf Basis von nachgewiesenen und geprüften Ausgaben ausgezahlt.

Ihre Ansprechpartnerin

Iris Krigar
Administrative Beratung Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 844
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