Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen

Mit diesem Förderprogramm sollen Digitalisierungsaktivitäten in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft angeregt werden und somit deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.

Welche Projekte können gefördert werden? 

Gefördert werden niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung erfolgt in den aufeinander aufbauenden Modulen Beratung und Umsetzung

Modul Beratung

Im Modul Beratung werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren sowie dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. 

Diese dienen

  • der Verbesserung der IT-Sicherheit oder
  • der Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle oder
  • der Digitalisierung von Prozessen oder
  • der Digitalisierung von Produkten und Verfahren.

Wer kann diese Förderung beantragen?

Diese Förderung kann von kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden, welche die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen

  • mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und
  • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.

Für Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen gelten besondere Regeln zur Feststellung der Unternehmensklasse.

Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur und der Landwirtschaft (Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte) sind nicht antragsberechtigt.

Welche Voraussetzungen müssen für das Modul Beratung erfüllt sein?

  • Das Beratungsunternehmen muss für eine go-digital Beratung des Bundes lizenziert sein.
  • Es muss ein plausibles Angebot für die Beratungsleistungen vorliegen.
  • Im Vorhaben wird ein schriftlicher Beratungsbericht mit individuellen Lösungen und Handlungsempfehlungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen erarbeitet, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen.
  • Die kalkulierten Beraterkosten betragen mindestens 2.500 Euro.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 20.000 Euro.
  • Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Monaten beendet sein.

Was wird gefördert? 

Förderfähig sind Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder durch Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Nicht gefördert werden:

  • Dienstleistungen, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören wie Steuerberatung, Rechtsberatung oder Werbung.
  • Die Mehrwertsteuer ist bei Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, nicht förderfähig.

Wie wird gefördert? 

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Im Modul Beratung beträgt die Zuwendung maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Modul Umsetzung

In diesem Modul werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, gefundene individuelle Lösungen im Unternehmen zu implementieren einschließlich der dazu notwendig werdenden Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Modul Umsetzung kann nach erfolgtem Durchlauf des Moduls Beratung in Anspruch genommen werden. Alternativ kann es auch beantragt werden, wenn das kleine Unternehmen innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung bereits eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten hat und die Umsetzung nun erfolgen soll.

Wer kann Förderung beantragen?

Diese Förderung kann von kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden, welche die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen

  • mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und
  • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.

Für Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen gelten besondere Regeln zur Feststellung der Unternehmensklasse.

Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur und der Landwirtschaft (Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte) sind nicht antragsberechtigt.

Welche Voraussetzungen müssen für das Modul Umsetzung erfüllt sein?

  • Das Unternehmen hat das Modul Beratung bereits in diesem Förderprogramm erfolgreich beantragt und durchlaufen oder es hat innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten.
  • Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage eines vorab erstellten Beratungsberichts aus dem Modul Beratung oder der go-digital-Beratung.
  • Die digitale Aufstellung des Unternehmens wird substanziell verbessert.
  • Das Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Querschnittszielen des EFRE-Programms.
  • Das Projekt liefert einen Beitrag zum Ziel der Landesregierung, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen (Einsparung von Treibhausgasen durch die beantragten Digitalisierungsprozesse und/oder Unterstützung von umweltfreundlichen Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz).
  • Die kalkulierten Kosten für Investitionen in Hard- und Software sowie für die zugehörigen Dienstleistungen für das Digitalisierungsvorhaben betragen mindestens 10.000 Euro.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 200.000 Euro.
  • Die geförderte Maßnahme soll binnen 18 Monaten beendet sein.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie ursächlich im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung unbedingt erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.

Gefördert werden:

  • Hardware, z. B. Server, PCs, Speicher- und Peripheriegeräte
  • Software, z. B. BI-Tools (Business Intelligence-Tools), CRM (Customer Relationship Management), DMS (Dokumenten-Management-System), ECM (Enterprise Content Management) oder ERP (Enterprise Ressource Management), wobei
    • beim einmaligen Erwerb einer Nutzungslizenz die Kosten für eine Dauer von maximal bis zu 36 Monaten anerkannt werden,
    • bei „Software as a Service“ (SaaS) die Kosten längstens für zwölf volle Kalendermonate förderfähig sind und
    • bei Miete von Cloud-Speicher-Lösungen die Kosten längstens für sechs volle Kalendermonate anerkannt werden,
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Hardware oder Software, z. B. Installation von Hardware, Installation und Anpassung von Software, Datenmigration, monatliche Kosten für Hosting und Service sowie Kosten für die Herstellung und Erlangung digitaler Barrierefreiheit sowie
  • Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. externe Dienstleistungen zur Schulung eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Nicht gefördert werden:

  • Standard-Hard- und Software für eine gebräuchliche Büroausstattung,
  • Hard- und Software, die selbst erstellt wurde,
  • reine Ersatzbeschaffungen,
  • gebrauchte Geräte und Ausstattung sowie
  • Wartung.
  • Die Mehrwertsteuer ist bei Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, nicht förderfähig.

Wie wird gefördert? 

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.

Im Modul Umsetzung werden Kosten, die für eigenes Personal anfallen, als Pauschalsatz von 20 % der direkten Kosten des Vorhabens gefördert.

Für diese Förderung gelten die Bestimmungen der De-minimis-Verordnung. Die Summe der De-minimis-Beihilfen, die das antragstellende Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund im zurückliegenden Zeitraum von drei Jahren erhalten kann, ist auf 300.000 Euro begrenzt. Falls das Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund in den drei Jahren vor dem aktuellen Antrag bereits De-minimis-Beihilfen erhalten hat, müssen die entsprechenden Bescheinigungen im Antragsportal hochgeladen werden

Wie hoch ist der Zuschuss?

Im Modul Umsetzung beträgt die Zuwendung maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Dokumente

xlsx | 1 MB
Antrag Kalkulation DKU Modul 2 Umsetzung
Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen
pdf | 333 KB
Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen DKU
Bewertung der Beiträge zu Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter als Voraussetzung für eine Förderung HINWEIS: siehe Merkblatt "EU-Grundrechtecharta und UN-BRK"
pdf | 335 KB
Merkblatt: EU-Grundrechtecharta und UN-BRK
Merkblatt zur Einhaltung der EU-Grundrechtecharta und der UN-Behindertenrechtskonvention HINWEIS: siehe "Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen"
pdf | 683 KB
Datenschutzrechtliche Aufklärung
Datenschutzrechtliche Aufklärung zum Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft, Förderperiode 2021 bis 2027 (LPW 2021)
pdf | 162 KB
Katalog DKU: Positiv- und Negativliste

Rechtsgrundlagen

pdf | 198 KB
NEU: Richtlinie Digitalisierungsmaßnahmen kleine Unternehmen (DKU)
Richtlinie zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
pdf | 634 KB
AFG LPW 2021
Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (AFG LPW 2021)

Vor Antragstellung empfehlen wir eine kostenfreie Beratung durch die Innovationsberatung. Das Team der Innovationsberatung steht Ihnen rund um die Themen Technologie und Innovation zur Seite. Die Berater beantworten Ihre Fragen zu Innovationsprozessen, Innovationsthemen, neuen Technologieansätzen und Geschäftsfeldern oder digitalen Geschäftsmodellen.

Bitte beachten Sie unbedingt: Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert (formaler Ausschlussgrund). Als Projektstart gilt insbesondere der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Beratungs- oder Dienstleistungsauftrag), d. h. eine verbindliche Vergabe eines Auftrages.

Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich. Dafür benötigen Sie ein Servicekonto Business, um Anträge online zu stellen und Rückmeldungen zu erhalten. 

Voraussetzung für die elektronische Antragsstellung im LPW 2021

Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen leicht zugänglich und möglichst barrierefrei auch über das Internet anzubieten. Auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein können Unternehmen oder Behörden digitale Verwaltungsleistungen in Form von Online-Diensten in Anspruch nehmen.

Das Servicekonto ist Ihr persönlicher Bereich, über den Sie Ihre digitalen Förderanträge einreichen können.

Grundvoraussetzung ist ein authentifiziertes Unternehmens- oder Behördenkonto, das sogenannte Servicekonto Business. Sollten Sie noch über kein Servicekonto Business verfügen, registrieren Sie sich bitte. Sämtliche digitalen Verwaltungsleistungen im LPW 2021 erfordern es, dass sich die Nutzenden zusätzlich eindeutig ausweisen. Bitte authentifizieren Sie Ihr Servicekonto Business mit einem Elster-Organisationszertifikat. Dies ist zwingend notwendig, um die Legitimität bei Unternehmen und Behörden zu prüfen und um den Missbrauch sensibler Daten auszuschließen.

Sie benötigen mindestens ein Elster-Organisationszertifikat für den Administrator oder die Administratorin sowie weitere Organisationszertifikate für die Personen, die über das Servicekonto Business ebenfalls Antragsdienste nutzen sollen, für welche die Authentifizierung erforderlich ist.

Grundlegende Informationen zur Registrierung und Authentifizierung sowie zur Rechtevergabe erhalten Sie hier.


Hier geht es zur Antragstellung im Modul Beratung: Zum Serviceportal des Landes

Hier geht es zur Antragstellung im Modul UmsetzungZum Serviceportal des Landes

Ihr Ansprechpartner

Joecks
Maurice Joecks
Fachliche Beratung Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 893
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