Förderung niedrigschwelliger innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Mit diesem Förderprogramm sollen Digitalisierungsaktivitäten angeregt werden und somit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.
Wer kann diese Förderung beantragen?
Diese Förderung kann von kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden, welche die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen
- mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und
- einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
Für Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen gelten besondere Regeln zur Feststellung der Unternehmensklasse.
Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur und der Landwirtschaft (Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte) sind nicht antragsberechtigt.
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen. Die Förderung erfolgt in den aufeinander aufbauenden Modulen Beratung und Umsetzung:
Modul 1 Beratung
Im Modul Beratung werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren sowie dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Diese dienen
- der Verbesserung der IT-Sicherheit oder
- der Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle oder
- der Digitalisierung von Prozessen oder
- der Digitalisierung von Produkten und Verfahren.
Im Vorhaben wird ein schriftlicher Beratungsbericht mit individuellen Lösungen und Handlungsempfehlungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen erarbeitet, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen.
Welche Voraussetzungen müssen für das Modul Beratung erfüllt sein?
- Das Beratungsunternehmen muss zum Zeitpunkt 01.10.2024 für eine go-digital Beratung des Bundes lizenziert gewesen sein. Eine Liste der zugelassenen Beratungsunternehmen finden Sie im Abschnitt „Dokumente“.
- Es muss ein plausibles Angebot für die Beratungsleistungen vorliegen.
- Die kalkulierten Beraterkosten betragen mindestens 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro.
- Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Monaten beendet sein.
Da das Bundesförderprogramm go-digital zum Jahresende 2024 ausläuft, gilt ab sofort eine von der WTSH veröffentlichte Liste der zugelassenen Beratungsunternehmen für das Modul Beratung. Diese Liste spiegelt den Stand der zum 1. Oktober 2024 go-digital authentifizierten Unternehmen wider. Bitte beachten Sie, dass die WTSH selbst keine neuen Authentifizierungen durchführt. Nutzen Sie daher die aktuelle Liste, um einen geeigneten Berater für Ihr Digitalisierungsprojekt zu finden.
Welche Kosten werden bezuschusst?
Förderfähig sind Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder durch Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Nicht gefördert werden:
- Dienstleistungen, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören wie Steuerberatung, Rechtsberatung oder Werbung sowie
- die Mehrwertsteuer bei Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Im Modul Beratung beträgt die Zuwendung maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.
Modul 2 Umsetzung
In diesem Modul werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, gefundene individuelle Lösungen im Unternehmen zu implementieren einschließlich der dazu notwendig werdenden Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Modul Umsetzung kann nach erfolgtem Durchlauf des Moduls Beratung in Anspruch genommen werden. Alternativ kann es auch beantragt werden, wenn das kleine Unternehmen innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung bereits eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten hat und die Umsetzung nun erfolgen soll..
Welche Voraussetzungen müssen für das Modul Umsetzung erfüllt sein?
- Das Unternehmen hat das Modul Beratung bereits in diesem Förderprogramm erfolgreich beantragt und durchlaufen oder es hat innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten.
- Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage eines vorab erstellten Beratungsberichts aus dem Modul Beratung oder der go-digital-Beratung.
- Die digitale Aufstellung des Unternehmens wird substanziell verbessert.
- Das Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Querschnittszielen des EFRE-Programms.
- Das Projekt liefert einen Beitrag zum Ziel der Landesregierung, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen (Einsparung von Treibhausgasen durch die beantragten Digitalisierungsprozesse und/oder Unterstützung von umweltfreundlichen Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz).
- Die kalkulierten Kosten für Investitionen in Hard- und Software sowie für die zugehörigen Dienstleistungen für das Digitalisierungsvorhaben betragen mindestens 10.000 Euro.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 200.000 Euro.
- Die geförderte Maßnahme soll binnen 18 Monaten beendet sein.
Welche Kosten werden bezuschusst?
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie ursächlich im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung unbedingt erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
Bitte beachten Sie auch die von der WTSH veröffentlichte Positiv- und Negativliste.
Gefördert werden:
- Hardware, z. B. Server, Speicher- und Peripheriegeräte
- Software, z. B. BI-Tools (Business Intelligence-Tools), CRM (Customer Relationship Management), DMS (Dokumenten-Management-System), ECM (Enterprise Content Management) oder ERP (Enterprise Ressource Management), wobei
- beim einmaligen Erwerb einer Nutzungslizenz die Kosten für eine Dauer von maximal bis zu 36 Monaten anerkannt werden,
- bei „Software as a Service“ (SaaS) die Kosten längstens für zwölf volle Kalendermonate förderfähig sind und
- bei Miete von Cloud-Speicher-Lösungen die Kosten längstens für sechs volle Kalendermonate anerkannt werden,
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Hardware oder Software, z. B. Installation von Hardware, Installation und Anpassung von Software, Datenmigration, monatliche Kosten für Hosting und Service sowie Kosten für die Herstellung und Erlangung digitaler Barrierefreiheit sowie
- Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. externe Dienstleistungen zur Schulung eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Im Modul Umsetzung werden Kosten, die für eigenes Personal anfallen, als Pauschalsatz von 20% der direkten Kosten des Vorhabens gefördert.
Nicht gefördert werden:
- Standard-Hard- und Software für eine gebräuchliche Büroausstattung,
- Hard- und Software, die selbst erstellt wurde,
- reine Ersatzbeschaffungen,
- gebrauchte Geräte und Ausstattung,
- Wartung sowie
- die Mehrwertsteuer bei Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Im Modul Umsetzung beträgt die Zuwendung maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.
Für diese Förderung gelten die Bestimmungen der De-minimis-Verordnung. Die Summe der De-minimis-Beihilfen, die das antragstellende Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund im zurückliegenden Zeitraum von 36 Monaten erhalten kann, ist auf 300.000 Euro begrenzt. Falls das Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund in den 36 Monaten vor dem aktuellen Antrag bereits De-minimis-Beihilfen erhalten hat, müssen die entsprechenden Bescheinigungen im Antragsportal hochgeladen werden.
Dokumente
Rechtsgrundlagen
Vor Antragstellung empfehlen wir eine kostenfreie Beratung durch die Innovationsberatung. Das Team der Innovationsberatung steht Ihnen rund um die Themen Technologie und Innovation zur Seite. Die Beraterinnen und Berater beantworten Ihre Fragen zu Innovationsprozessen, Innovationsthemen, neuen Technologieansätzen und Geschäftsfeldern oder digitalen Geschäftsmodellen.
Bitte beachten Sie unbedingt: Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert (formaler Ausschlussgrund). Als Projektstart gilt insbesondere der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Beratungs- oder Dienstleistungsauftrag), d. h. eine verbindliche Vergabe eines Auftrages.
Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich. Dafür benötigen Sie ein Servicekonto Business, um Anträge online zu stellen und Rückmeldungen zu erhalten.
Voraussetzung für die elektronische Antragsstellung im LPW 2021
Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen leicht zugänglich und möglichst barrierefrei auch über das Internet anzubieten. Auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein können Unternehmen oder Behörden digitale Verwaltungsleistungen in Form von Online-Diensten in Anspruch nehmen.
Das Servicekonto ist Ihr persönlicher Bereich, über den Sie Ihre digitalen Förderanträge einreichen können.
Grundvoraussetzung ist ein authentifiziertes Unternehmens- oder Behördenkonto, das sogenannte Servicekonto Business. Sollten Sie noch über kein Servicekonto Business verfügen, registrieren Sie sich bitte. Sämtliche digitalen Verwaltungsleistungen im LPW 2021 erfordern es, dass sich die Nutzenden zusätzlich eindeutig ausweisen. Bitte authentifizieren Sie Ihr Servicekonto Business mit einem Elster-Organisationszertifikat. Dies ist zwingend notwendig, um die Legitimität bei Unternehmen und Behörden zu prüfen und um den Missbrauch sensibler Daten auszuschließen.
Sie benötigen mindestens ein Elster-Organisationszertifikat für den Administrator oder die Administratorin sowie weitere Organisationszertifikate für die Personen, die über das Servicekonto Business ebenfalls Antragsdienste nutzen sollen, für welche die Authentifizierung erforderlich ist.
Hinweise zur Antragstellung:
- Das ELSTER-Organisationszertifikat dient zur Authentifizierung Ihres Unternehmens. Die Antragstellung muss deshalb zwingend mit einem Zertifikat des antragstellenden Unternehmens durchgeführt werden. Anträge, die mit Organisationszertifikaten anderer Unternehmen eingereicht werden, sind nicht rechtskräftig gestellt und unwirksam. Dieses gilt auch für Zertifikate von Unternehmen, die mit Ihrem Unternehmen verbunden sind.
- Im Antrag sind zwingend Ihre Unternehmensdaten anzugeben; die Angabe von Daten anderer Unternehmen – insbesondere von Beratungs- oder Dienstleistungsunternehmen in den Antragsfeldern – ist unzulässig. Dieses gilt grundsätzlich auch für die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. Nur bei Verwendung einer eigenen E-Mail-Anschrift ist eine rechtskonforme Kommunikation zum Förderantrag - insbesondere die Übermittlung eines Zuwendungsbescheides - möglich.
- Kosten, die von einem Dienstleistungsunternehmen in Rechnung gestellt werden, welches bei der Antragstellung aktiv mitgewirkt hat, können keine zuwendungsfähigen Kosten in einem Fördervorhaben sein und werden nicht anerkannt.
Hier geht es zur Antragstellung im Modul Beratung: Zum Serviceportal des Landes
Hier geht es zur Antragstellung im Modul Umsetzung: Zum Serviceportal des Landes