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Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)

Mit diesem Förderprogramm sollen Digitalisierungsaktivitäten angeregt werden und somit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.

Wer kann diese Förderung beantragen?

Diese Förderung kann von kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden, welche die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen

  • mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und
  • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.

Für Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen gelten besondere Regeln zur Feststellung der Unternehmensklasse.

Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur und der Landwirtschaft (Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte) sind nicht antragsberechtigt.

Welche Projekte können gefördert werden? 

Gefördert werden Vorhaben, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren oder die darauf ausgerichtet sind, gefundene individuelle Lösungen im Unternehmen zu implementieren einschließlich der dazu notwendig werdenden Qualifizierung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Modul 1 Beratung

Im Modul Beratung werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren sowie dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. 

Diese dienen

  • der Verbesserung der IT-Sicherheit oder
  • der Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle oder
  • der Digitalisierung von Prozessen oder
  • der Digitalisierung von Produkten und Verfahren oder
  • der Verbesserung der digitalen Souveränität.

Im Vorhaben wird ein schriftlicher Beratungsbericht mit individuellen Lösungen und Handlungsempfehlungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen erarbeitet, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen. Außerdem muss ein Abschnitt zur Bewertung und Stärkung der IT- und Informationssicherheit enthalten sein, einschließlich einer Risikoanalyse und konkreter Handlungsempfehlungen zur Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen.

Welche Voraussetzungen müssen für das Modul Beratung erfüllt sein?

  • Es muss ein plausibles Angebot für die Beratungsleistungen vorliegen.
  • Die kalkulierten Beraterkosten betragen mindestens 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro.
  • Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Monaten beendet sein.

Welche Kosten werden bezuschusst?

Förderfähig sind Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Planung und Vorbereitung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen stehen. 

Nicht gefördert werden:

  • Dienstleistungen, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören wie Steuerberatung, Rechtsberatung oder Werbung sowie
  • die Mehrwertsteuer bei Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Im Modul Beratung beträgt die Zuwendung maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.

Modul 2 Umsetzung

In diesem Modul werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, gefundene individuelle Lösungen im Unternehmen zu implementieren einschließlich der dazu notwendig werdenden Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Darstellung einer Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus (beispielsweise durch Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus Modul 1 oder durch Einführung geeigneter technischer Schutzmaßnahmen) ist dabei verpflichtend. 

Welche Voraussetzungen müssen für das Modul Umsetzung erfüllt sein?

  • Die digitale Aufstellung des Unternehmens wird substanziell verbessert.
  • Das Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Querschnittszielen des EFRE-Programms.
  • Das Projekt liefert einen Beitrag zum Ziel der Landesregierung, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen (Einsparung von Treibhausgasen durch die beantragten Digitalisierungsprozesse und/oder Unterstützung von umweltfreundlichen Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz).
  • Die kalkulierten Kosten für Investitionen in Hard- und Software sowie für die zugehörigen Dienstleistungen für das Digitalisierungsvorhaben betragen mindestens 10.000 Euro.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 200.000 Euro.
  • Die geförderte Maßnahme soll binnen 18 Monaten beendet sein.
  • Das Modul Umsetzung kann grundsätzlich auch ohne die vorherige Inanspruchnahme des Moduls 1 – Beratung durchgeführt werden. Zur Erlangung eines ganzheitlichen Überblicks über potenzielle Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen wird jedoch die vorherige Durchführung von Modul 1 ausdrücklich empfohlen.

Welche Kosten werden bezuschusst?

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie ursächlich im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung unbedingt erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.

Bitte beachten Sie auch die von der WTSH veröffentlichte Positiv- und Negativliste. 

Gefördert werden:

  • Hardware, soweit diese im Zusammenhang mit der beschafften Software steht und einen Digitalisierungsfortschritt auslöst
  • Software, z. B. BI-Tools (Business Intelligence-Tools), CRM (Customer Relationship Management), DMS (Dokumenten-Management-System), ECM (Enterprise Content Management) oder ERP (Enterprise Ressource Management): 
    • Kauf von einer Nutzungslizenz,
    • Miete von Software (SaaS) für bis zu 36 Monate, sofern diese innerhalb des Bewilligungszeitraumes komplett bezahlt wird,
    • Miete von Cloud-Speicher-Lösungen (diese Kosten sind nur für die Dauer des Bewilligungszeitraumes förderfähig)
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Hardware oder Software. Dazu zählen zum Beispiel
    • die Installation und Anpassung von Softwarekomponenten auf die digitalen Systeme, 
    • die Migration bisheriger Daten,
    • wiederkehrende monatliche Kosten für Hosting und Service sowie Kosten (diese Kosten sind nur für die Dauer des Bewilligungszeitraumes förderfähig, längestens jedoch für sechs volle Kalendermonate)
    • Kosten für die Herstellung und Erlangung digitaler Barrierefreiheit
    • Kosten für abschließende Sicherheitsüberprüfung der angeschafften Hard- und Software
  • Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. externe Dienstleistungen zur Schulung eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 
  • Im Modul Umsetzung werden Kosten, die für eigenes Personal anfallen, als Pauschalsatz von 20% der direkten Kosten des Vorhabens gefördert.

Nicht gefördert werden:

  • Standard-Hard- und Software für eine gebräuchliche Büroausstattung,
  • Hard- und Software, die selbst erstellt wurde,
  • reine Ersatzbeschaffungen,
  • gebrauchte Geräte und Ausstattung, 
  • Wartung sowie
  • die Mehrwertsteuer bei Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Beachten Sie die Positiv-/Negativliste, welche am Ende der Seite zur Verfügung steht. 

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Im Modul Umsetzung beträgt die Zuwendung maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.

Für diese Förderung gelten die Bestimmungen der De-minimis-Verordnung. Die Summe der De-minimis-Beihilfen, die das antragstellende Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund im zurückliegenden Zeitraum von 36 Monaten erhalten kann, ist auf 300.000 Euro begrenzt. Falls das Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund in den 36 Monaten vor dem aktuellen Antrag bereits De-minimis-Beihilfen erhalten hat, müssen die entsprechenden Bescheinigungen im Antragsportal hochgeladen werden.

Dokumente

Positiv- und Negativliste DKU
Vorhabensbeschreibung DKU Modul 2
Antrag Kalkulation DKU Modul 2 Umsetzung
Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen
Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen DKU
Bewertung der Beiträge zu Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter als Voraussetzung für eine Förderung HINWEIS: siehe Merkblatt "EU-Grundrechtecharta und UN-BRK"
Merkblatt: EU-Grundrechtecharta und UN-Behindertenrechtskonvention
HINWEIS: siehe "Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen"
Datenschutzrechtliche Aufklärung
Zur Antragstellung auf Gewährung von Zuwendungen

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Digitalisierungsmaßnahmen kleine Unternehmen (DKU)
Richtlinie zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
AFG LPW 2021
Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (AFG LPW 2021)

Vor Antragstellung empfehlen wir eine kostenfreie Beratung durch die Innovationsberatung. Das Team der Innovationsberatung steht Ihnen rund um die Themen Technologie und Innovation zur Seite. Die Beraterinnen und Berater beantworten Ihre Fragen zu Innovationsprozessen, Innovationsthemen, neuen Technologieansätzen und Geschäftsfeldern oder digitalen Geschäftsmodellen.

Bitte beachten Sie unbedingt: Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert (formaler Ausschlussgrund). Als Projektstart gilt insbesondere der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Beratungs- oder Dienstleistungsauftrag), d. h. eine verbindliche Vergabe eines Auftrages.

Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich. Dafür benötigen Sie ein Servicekonto Business, um Anträge online zu stellen und Rückmeldungen zu erhalten. 

Voraussetzung für die elektronische Antragsstellung im LPW 2021

Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen leicht zugänglich und möglichst barrierefrei auch über das Internet anzubieten. Auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein können Unternehmen oder Behörden digitale Verwaltungsleistungen in Form von Online-Diensten in Anspruch nehmen.

Das Servicekonto ist Ihr persönlicher Bereich, über den Sie Ihre digitalen Förderanträge einreichen können.

Grundvoraussetzung ist ein authentifiziertes Unternehmens- oder Behördenkonto, das sogenannte Servicekonto Business. Sollten Sie noch über kein Servicekonto Business verfügen, registrieren Sie sich bitte. Sämtliche digitalen Verwaltungsleistungen im LPW 2021 erfordern es, dass sich die Nutzenden zusätzlich eindeutig ausweisen. Bitte authentifizieren Sie Ihr Servicekonto Business mit einem Elster-Organisationszertifikat. Dies ist zwingend notwendig, um die Legitimität bei Unternehmen und Behörden zu prüfen und um den Missbrauch sensibler Daten auszuschließen.

Sie benötigen mindestens ein Elster-Organisationszertifikat für den Administrator oder die Administratorin sowie weitere Organisationszertifikate für die Personen, die über das Servicekonto Business ebenfalls Antragsdienste nutzen sollen, für welche die Authentifizierung erforderlich ist.

Grundlegende Informationen zur Registrierung und Authentifizierung sowie zur Rechtevergabe erhalten Sie hier.

Hinweise zur Antragstellung:

  • Das ELSTER-Organisationszertifikat dient zur Authentifizierung Ihres Unternehmens. Die Antragstellung muss deshalb zwingend mit einem Zertifikat des antragstellenden Unternehmens durchgeführt werden. Anträge, die mit Organisationszertifikaten anderer Unternehmen eingereicht werden, sind nicht rechtskräftig gestellt und unwirksam. Dieses gilt auch für Zertifikate von Unternehmen, die mit Ihrem Unternehmen verbunden sind.
  • Im Antrag sind zwingend Ihre Unternehmensdaten anzugeben; die Angabe von Daten anderer Unternehmen – insbesondere von Beratungs- oder Dienstleistungsunternehmen in den Antragsfeldern – ist unzulässig. Dieses gilt grundsätzlich auch für die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. Nur bei Verwendung einer eigenen E-Mail-Anschrift ist eine rechtskonforme Kommunikation zum Förderantrag - insbesondere die Übermittlung eines Zuwendungsbescheides - möglich.
  • Kosten, die von einem Dienstleistungsunternehmen in Rechnung gestellt werden, welches bei der Antragstellung aktiv mitgewirkt hat, können keine zuwendungsfähigen Kosten in einem Fördervorhaben sein und werden nicht anerkannt.
  • Bitte beachten Sie: Wenn Sie in Vertretung eines Antragstellers handeln, ist VOR Antragstellung Ihre Bevollmächtigung durch den Antragsteller nachzuweisen. Weitere Informationen finden Sie hier (Formular "Vollmacht").
  • Bitte beachten Sie, dass das Elster-Unternehmenszertifikat des Vollmachtgebers nicht mit dem Servicekonto des Vollmachtnehmers verknüpft werden darf. Der Vollmachtnehmer muss sich mit seinem eigenen Elster-Unternehmenszertifikat registrieren. Beachten Sie bitte auch die Hinweise des Finanzministeriums, die Ihnen im Zusammenhang mit der Aktivierung Ihres Benutzerkontos mitgeteilt wurden. Geben Sie Ihr Zertifikat nicht an Dritte weiter.

Hier geht es zum Einreichen der Vollmacht: Zum Onlinedienst Vollmacht

Hier geht es zur Antragstellung Modul 1: Zur Antragsstellung

Hier geht es zur Antragstellung Modul 2: Zur Antragsstellung

Ihre Ansprechpersonen

Maurice Joecks, Mitarbeiter bei der WTSH GmbH
Maurice Joecks
Fachliches Projektcontrolling Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 893
Beraterin Innovationsförderung Anja Habereder
Anja Habereder
Fachliches Projektcontrolling Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 866
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