Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Es können keine Anträge auf Förderung gestellt werden. 

Für die Bearbeitung bestehender Anträge, nutzen Sie bitte das Antragsportal

Mit diesem Programm wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Schleswig-Holstein gefördert. Es soll ein bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur initiiert werden, so dass Nutzer von Elektrofahrzeugen überall in Schleswig-Holstein schnell und unkompliziert nachladen können. Neben der Errichtung von neuen Ladepunkten soll auch der Ausbau von Ladeinfrastruktur zum Betrieb von Elektrobussen unterstützt werden.

Dokumente für Ihr Vorhaben herunterladen:

pdf | 155 KB
Richtlinie Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Welche Projekte können gefördert werden?

  • Die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten sowie das Lastmanagement für mindestens drei Ladepunkte an einem Standort
  • nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten sowie das Lastmanagement für mindestens drei Ladepunkte an einem Standort
  • für den Betrieb elektrisch betriebener bzw. aufladbarer Busse im ÖPNV erforderlicher Ladeinfrastruktur einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandortes und der Montage der Ladestation.

Wer kann Förderung beantragen?

Natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (z.B. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler), Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Regie- und Eigenbetriebe, die einen Ladepunkt in Schleswig-Holstein errichten wollen. Privatpersonen, die nicht wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Kommunen wenden sich bitte vor Antragstellung direkt an die Bewilligungsstelle (WTSH).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Planung, Genehmigungsverfahren etc. gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
  • Die anzuschaffende Ladeinfrastruktur wird gekauft und nicht geleast.
  • Der Standort der geförderten Ladeinfrastruktur muss in Schleswig-Holstein liegen.
  • Die technischen Mindestanforderungen an die geförderte, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur richten sich nach der Ladesäulenverordnung (LSV).
  • Die zu errichtende öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur muss den Vorgaben des Mess- und Eichrechts entsprechen oder von der zuständigen Eichbehörde freigegeben sein.
  • Es darf sich bei dem Vorhaben weder um einen Eigenbau, einen Prototyp, eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung handeln.
  • Die Installation sowie die Inbetriebnahme der geförderten Ladeinfrastruktur müssen durch einen qualifizierten Fachbetrieb vorgenommen werden.
  • Die Ladeinfrastruktur wird mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben.
  • Für die öffentlich zugänglichen Ladepunkte ist eine Mindestbetriebsdauer von drei Jahren sichergestellt.

Wie hoch ist der Zuschuss für Ladesäulen?

Die Höhe der Förderung beträgt bei nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:

  • 500 Euro pro Ladepunkt für juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
  • 750 Euro pro Ladepunkt für juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich deren Gesellschaften
  • 500 Euro für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten

Die Höhe der Förderung beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:

  • 1.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW
  • 2.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 22 kW
  • 7.500 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 50 kW
  • 500 Euro für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten

In allen Fällen darf der Zuschuss 50% der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Im Rahmen des Förderprogramms kann pro Antragsstellenden maximal ein Zuschuss in Höhe von 2 Mio. Euro gewährt werden.

Wie hoch ist der Zuschuss für Ladeinfrastruktur-Großprojekte?

Für Ladeinfrastruktur-Großprojekte beträgt die Höhe der Förderung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
Dies gilt für:

  • die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit einer Leistung von mindestens 150 kW. Hier beträgt die Höhe der Förderung max. 30.000 Euro pro Ladepunkt.
  • besondere Vorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leisten. Hier beträgt die Höhe der Förderung max. 2 Mio. Euro pro Vorhaben.
  • die Errichtung von Ladeinfrastruktur zum Betrieb elektrisch betriebener bzw. aufladbarer Busse. Hier beträgt die Höhe der Förderung max. 2 Mio. Euro pro Vorhaben.

Im Rahmen des Förderprogramms kann pro Antragsstellenden maximal ein Zuschuss in Höhe von 2 Mio. Euro gewährt werden.

Schritt für Schritt zum Fördergeld

Ladesäulen

1. Förderantrag

Interessierte Unternehmen / Personen / Einrichtungen stellen einen Antrag über das Online-Portal und reichen diesen rechtsverbindlich unterschrieben ein.
Anträge können hier gestellt werden.

2. Beginn des Vorhabens

Nach Erhalt der Eingangsbestätigung kann auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden.

3. Prüfung des Förderantrags und Entscheidung

Die WTSH trifft im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein die endgültige Entscheidung über eine Förderung.

4. Zuwendungsbescheid

Nach positiver Entscheidung erhält der Antragstellende einen entsprechenden Bescheid.

5. Verwendungsnachweis

Zur Prüfung der zweckgemäßen Verwendung der Fördermittel und der Erreichung der Ziele des Vorhabens muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Projektlaufzeit ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Hier muss der Nachweis erbracht werden, dass die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur erfolgt ist und die Höhe der Ausgaben angegeben werden.

6. Auszahlung

Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises wird der beantragte Zuschuss ausgezahlt.

Ladeinfrastruktur-Großprojekte

1. Projektvorschlag

Interessierte Unternehmen / Personen / Einrichtungen reichen einen Projektvorschlag ein.

2. Bewertung des Projektvorschlags

Die WTSH bewertet, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig und förderwürdig ist. Bei einer positiven Einschätzung empfiehlt die WTSH die Antragstellung.

3. Förderantrag

Auf Basis des Projektvorschlags wird ein formgebundener, vollständiger Förderantrag gestellt. Die benötigten Informationen und Unterlagen werden Ihnen zur Verfügung gestellt.

4. Prüfung des Förderantrags und Entscheidung

Die WTSH trifft im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein die endgültige Entscheidung über eine Förderung.

5. Zuwendungsbescheid

Nach positiver Entscheidung erhält der Antragstellende einen entsprechenden Bescheid. Anschließend wird mit der Realisierung des Projektes begonnen.

6. Erstattungsantrag

Für die Auszahlung der Fördergelder müssen Erstattungsanträge eingereicht werden.

7. Auszahlung

Der Zuschuss wird nachträglich in Tranchen und auf Basis der geprüften und nachgewiesenen Projektausgaben ausgezahlt.

8. Verwendungsnachweis

Zur Prüfung der zweckgemäßen Verwendung der Fördermittel und der Erreichung der Ziele des Vorhabens muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Projektlaufzeit ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Er besteht aus einem Sachbericht und dem Nachweis der Projektausgaben.

9. Verwertungsbericht

Nach Projektende muss für eine im Zuwendungsbescheid festgelegte Dauer (mind. 3 Jahre) jährlich ein Verwertungsbericht über das Vorhaben und dessen Wirkung eingereicht werden.

Ihre Ansprechpartnerinnen für die Förderung von Ladepunkten:

Claudia Aschenbrenner
Administrative Beratung Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 8 41
Katharina Röhl
Administrative Beratung Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 858

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Förderung von Ladeinfrastruktur-Großprojekten:

Beraterin Innovationsförderung Lena Schuldt
Lena Schuldt
Fachliche Beratung Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 884
Berater Innovationsförderung Maurice Joecks
Maurice Joecks
Fachliche Beratung Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 893
Nach oben scrollen