Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) - Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus
Mit der Förderung sollen Gründungs- und Transferaktivitäten in Start-ups intensiviert werden.
Welche Projekte können gefördert werden?
Der Seed-Bonus und der SeedInvest-Bonus fördern Start-ups in Schleswig-Holstein beim Aufbau und bei der Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle:
Mit dem Seed-Bonus werden Vorhaben in einem Start-up gefördert, die den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle durch eigenes Personal unterstützen. Hier werden vorrangig Personalkosten gefördert.
Der SeedInvest-Bonus hingegen fördert Vorhaben, die durch Investitionen den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle in Start-ups bewirken. Hier wird insbesondere die Anschaffung von Geräten und Ausrüstung gefördert.
Wer kann Förderung beantragen?
Diese Förderungen können junge Gewerbebetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragen,
- welche die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen und
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre sind und
- die außerdem ein innovatives, skalierbares Geschäftsmodell aufweisen.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen
- mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und
- einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
Für Unternehmen, an denen andere Unternehmen oder Institutionen beteiligt sind bzw. für Unternehmen, auf die andere Unternehmen oder Institutionen einen beherrschenden Einfluss ausüben (Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen), gelten besondere Regeln zur Feststellung des KMU-Status. Gleiches gilt auch für Unternehmen, die an anderen Unternehmen beteiligt sind oder beherrschenden Einfluss ausüben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Pro Unternehmen können insgesamt maximal drei Vorhaben aus der Förderrichtlinie EIK – einschließlich Transfer-Bonus und Hightech-Bonus - bezuschusst werden. Eine zeitliche Überlappung mehrerer Förderungen ist ausgeschlossen.
- Das Vorhaben entspricht den Auswahlkriterien hinsichtlich Innovationgrad und ökonomischer Bedeutung und liefert einen Beitrag zu den Querschnittszielen Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter.
- Das Projekt sollte zum Ziel der Landesregierung beitragen, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
- Das Vorhaben wird in Schleswig-Holstein durchgeführt und einschließlich der gewonnenen Erkenntnisse dort verwertet.
Für den Seed-Bonus gelten außerdem folgende Voraussetzungen:
- Es wird zunächst ein Projektvorschlag (aussagekräftige Vorhabenbeschreibung einschließlich des innovativen skalierbaren Geschäftsmodells) eingereicht und positiv bewertet.
- Das Vorhaben wird mit eigenem Personal umgesetzt.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 120.000 Euro betragen.
- Die Umsetzung der Maßnahme soll innerhalb von acht, höchstens jedoch innerhalb von zehn Kalendermonaten umgesetzt werden.
Für den SeedInvest-Bonus gelten außerdem folgende Voraussetzungen:
- Es wird zunächst ein Projektvorschlag (Vorhabenbeschreibung einschließlich des innovativen skalierbaren Geschäftsmodells) eingereicht und positiv bewertet.
- Auftraggeber und Auftragnehmer müssen voneinander unabhängig sein.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 50.000 Euro betragen.
- Die Maßnahme soll binnen sechs Kalendermonaten durchgeführt werden.
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie ursächlich im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung unbedingt erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
Gefördert werden im Seed-Bonus:
- Die Personalkosten für eigene Angestellte sowie die Kosten für am Vorhaben mitwirkende angestellte geschäftsführende Gesellschafter und Gesellschafterinnen werden auf Basis von pauschalierten Stunden- oder Monatssätzen (Standardeinheitskosten) gefördert. Die zugehörigen Arbeitsverträge und Qualifikationsnachweise sind mit dem Antrag einzureichen.
- Sonstige Kosten für Material, Investitionen, Qualifikation und Weiterbildung, Marketing, Fremdleistungen, Patente und andere Schutzrechte, Reisen und Miete sind als Pauschalkosten in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten förderfähig.
Nicht gefördert werden:
- Skonti und Rabatte
Gefördert werden im SeedInvest-Bonus:
- Die Kosten für Investitionen in Instrumente und Ausrüstung, insbesondere Produktionseinrichtungen. Hardware und Software sind auf Basis tatsächlicher direkter Kosten förderfähig.
- Personalkosten sind als Pauschalkosten in Höhe von 20 Prozent der tatsächlichen direkten Ausgaben förderfähig.
Nicht gefördert werden:
- Rechts-, Finanzierungs-, Steuer- oder Wirtschaftsberatungen,
- übliche Büroausstattung (Mobiliar) und Fahrzeuge
- Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe
- Skonti und Rabatte
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe dieser Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Diese Förderung erfolgt auf Basis der De-minimis-Verordnung. Sollte das Unternehmen im relevanten Drei-Jahres-Zeitraums bereits eine oder mehrere De-minimis-Beihilfen erhalten haben, ist die Höhe der Zuwendung hierdurch gegebenenfalls begrenzt.
Vor Antragstellung empfehlen wir eine kostenfreie Beratung durch unsere StartUp-Förderung & Finanzierung. Das StartUp-Team vermittelt wertvolle Kontakte, stellt Know-how und Gründungserfahrung zur Verfügung und gibt praxisnahe Tipps, wie sich junge oder zukünftige Unternehmen fit für die nächste Förderung oder Finanzierung machen können.
Dokumente
Rechtsgrundlagen
Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich. Dafür benötigen Sie ein Servicekonto Business, um Anträge online zu stellen und Rückmeldungen zu erhalten.
Voraussetzung für die elektronische Antragsstellung im LPW 2021
Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen leicht zugänglich und möglichst barrierefrei auch über das Internet anzubieten. Auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein können Unternehmen oder Behörden digitale Verwaltungsleistungen in Form von Online-Diensten in Anspruch nehmen.
Das Servicekonto ist Ihr persönlicher Bereich, über den Sie Ihre digitalen Förderanträge einreichen können.
Grundvoraussetzung ist ein authentifiziertes Unternehmens- oder Behördenkonto, das sogenannte Servicekonto Business. Sollten Sie noch über kein Servicekonto Business verfügen, registrieren Sie sich bitte. Sämtliche digitalen Verwaltungsleistungen im LPW 2021 erfordern es, dass sich die Nutzenden zusätzlich eindeutig ausweisen. Bitte authentifizieren Sie Ihr Servicekonto Business mit einem Elster-Organisationszertifikat. Dies ist zwingend notwendig, um die Legitimität bei Unternehmen und Behörden zu prüfen und um den Missbrauch sensibler Daten auszuschließen.
Sie benötigen mindestens ein Elster-Organisationszertifikat für den Administrator oder die Administratorin sowie weitere Organisationszertifikate für die Personen, die über das Servicekonto Business ebenfalls Antragsdienste nutzen sollen, für welche die Authentifizierung erforderlich ist.
Grundlegende Informationen zur Registrierung und Authentifizierung sowie zur Rechtevergabe erhalten Sie hier.
Hier geht es zur Antragsstellung Modul Seed-Bonus: Zum Serviceportal des Landes
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