Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus
Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK)
Mit der Förderung sollen Gründungs- und Transferaktivitäten in Start-ups mit Sitz in Schleswig-Holstein intensiviert werden.
Welche Projekte können gefördert werden?
Im Seed-Bonus und im SeedInvest-Bonus werden vorrangig Vorhaben gefördert, die einen hohen Innovationsgrad, ein hohes Marktpotenzial oder eine langfristige Wertschöpfung erwarten lassen.
Mit dem Seed-Bonus werden Vorhaben in einem Start-up gefördert, die den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle durch eigenes Personal unterstützen.
Gefördert werden Vorhaben im Bereich
- Forschung und Entwicklung,
- Prototypenentwicklung und -test,
- zielgruppenspezifische Anwendungsentwicklungen, Entwicklungen für Pilotanwendungen,
- Produktdesign sowie
- Einrichtung einer Produktfertigung.
Die Umsetzung der Maßnahme soll innerhalb von acht, höchstens jedoch innerhalb von zehn Monaten umgesetzt werden.
Der SeedInvest-Bonus hingegen fördert Vorhaben, die durch Investitionen den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle in Start-ups bewirken.
Nicht gefördert werden:
- übliche Büroausstattung (Mobiliar) und Fahrzeuge,
- Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe.
Welche Kosten werden bezuschusst?
Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben, die unmittelbar durch das Projekt entstehen und für die Umsetzung zwingend erforderlich sind. Die Verwendung des Zuschusses muss den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
Gefördert werden im Seed-Bonus:
- Personalkosten für eigene Angestellte auf Basis von pauschalierten Stunden- oder Monatssätzen
- sonstige Kosten mit einer Restkostenpauschale in Höhe von 40 % der Personalkosten.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 120.000 Euro betragen.
Gefördert werden im SeedInvest-Bonus:
- Kosten für Investitionen in Instrumente und Ausrüstung, insbesondere Produktionseinrichtungen. Hardware und Software sind auf Basis tatsächlicher direkter Kosten förderfähig.
- Personalkosten sind pauschal in Höhe von 20 % der Kosten für Instrumente und Ausrüstung förderfähig.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 50.000 Euro betragen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe dieser Förderung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Für diese Förderung gelten die Bestimmungen der De-minimis-Verordnung. Die Summe der De-minimis-Beihilfen, die das antragstellende Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund im zurückliegenden Zeitraum von 36 Monaten erhalten kann, ist auf 300.000 Euro begrenzt. Sollte das Unternehmen im relevanten Drei-Jahres-Zeitraum bereits eine oder mehrere De-minimis-Beihilfen erhalten haben, ist die Höhe der Zuwendung hierdurch gegebenenfalls begrenzt.
Wer kann Förderung beantragen?
Diese Förderungen können junge Gewerbebetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragen,
- welche ein innovatives, skalierbares Geschäftsmodell aufweisen
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre sind und die
- die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen (mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und einem Jahresumsatz bw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro, vgl. Benutzerleitfaden zur Definition von KMU
Die Gesellschafterstruktur, Unternehmensbeteiligungen, -Partnerschaften und -Verflechtungen können den KMU-Status beeinflussen.
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Für beide Module wird zunächst ein Projektvorschlag (erste Stufe des Antragsverfahrens) eingereicht und bewertet. Der Projektvorschlag umfasst:
- das Formular "Projektvorschlag"
- den aktuellen Businessplan des Unternehmens
- eine aussagekräftige Vorhabenbeschreibung und
- das Formular "Kalkulation" des entsprechenden Moduls
Nach Prüfung und positiver Bewertung der Vorhabenbeschreibung und des wachstumsorientierten Geschäftsmodells wird der Antrag in die zweite Antragsstufe (digitaler Förderantrag über das Service-Portal des Landes) überführt.
Schritte |
Erläuterungen |
Erste Stufe: Projektvorschlag |
Per E-Mail an FoerderantraegeLPW21@wtsh.de Dokumente: |
Zweite Stufe: Einreichung Förderantrag | Über das Serviceportal Schleswig-Holstein |
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn | Es kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Eine Zustimmung seitens der WTSH erfolgt schriftlich. Vorher darf nicht mit dem Vorhaben begonnen werden. |
Zuwendungsbescheid | Nach positiver Entscheidung erhält die oder der Antragsstellende einen entsprechenden Bescheid. |
Auszahlungsantrag | Der Zuschuss wird nachträglich in Tranchen und auf Basis der geprüften und nachgewiesenen Projektausgaben ausgezahlt. |
Verwendungsnachweis | Innerhalb von drei Monaten nach Projektende |
Verwertungsbericht | ca. ein Jahr nach Projektende |
Projektvorschlag (erste Stufe des Antragsverfahrens)
Antrag (zweite Stufe des Antragsverfahrens)
Rechtsgrundlagen und Merkblätter
Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich. Dafür benötigen Sie ein Servicekonto Business, um Anträge online zu stellen und Rückmeldungen zu erhalten.
Voraussetzung für die elektronische Antragsstellung im LPW 2021
Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen leicht zugänglich und möglichst barrierefrei auch über das Internet anzubieten. Auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein können Unternehmen oder Behörden digitale Verwaltungsleistungen in Form von Online-Diensten in Anspruch nehmen.
Das Servicekonto ist Ihr persönlicher Bereich, über den Sie Ihre digitalen Förderanträge einreichen können.
Grundvoraussetzung ist ein authentifiziertes Unternehmens- oder Behördenkonto, das sogenannte Servicekonto Business. Sollten Sie noch über kein Servicekonto Business verfügen, registrieren Sie sich bitte. Sämtliche digitalen Verwaltungsleistungen im LPW 2021 erfordern es, dass sich die Nutzenden zusätzlich eindeutig ausweisen. Bitte authentifizieren Sie Ihr Servicekonto Business mit einem Elster-Organisationszertifikat. Dies ist zwingend notwendig, um die Legitimität bei Unternehmen und Behörden zu prüfen und um den Missbrauch sensibler Daten auszuschließen.
Sie benötigen mindestens ein Elster-Organisationszertifikat für den Administrator oder die Administratorin sowie weitere Organisationszertifikate für die Personen, die über das Servicekonto Business ebenfalls Antragsdienste nutzen sollen, für welche die Authentifizierung erforderlich ist.
Grundlegende Informationen zur Registrierung und Authentifizierung sowie zur Rechtevergabe erhalten Sie hier.
Hier geht es zur Antragsstellung Modul Seed-Bonus: Zum Serviceportal des Landes
Hier geht es zur Antragsstellung Modul SeedInvest-Bonus: Zum Serviceportal des Landes