Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus
Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK)

Mit der Förderung sollen Gründungs- und Transferaktivitäten in Start-ups mit Sitz in Schleswig-Holstein intensiviert werden.

Welche Projekte können gefördert werden? 

Im Seed-Bonus und im SeedInvest-Bonus werden vorrangig Vorhaben gefördert, die einen hohen Innovationsgrad, ein hohes Marktpotenzial oder eine langfristige Wertschöpfung erwarten lassen.

Mit dem Seed-Bonus werden Vorhaben in einem Start-up gefördert, die den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle durch eigenes Personal unterstützen. 

Gefördert werden Vorhaben im Bereich 

  • Forschung und Entwicklung, 
  • Prototypenentwicklung und -test, 
  • zielgruppenspezifische Anwendungsentwicklungen, Entwicklungen für Pilotanwendungen, 
  • Produktdesign sowie 
  • Einrichtung einer Produktfertigung. 

Die Umsetzung der Maßnahme soll innerhalb von acht, höchstens jedoch innerhalb von zehn Monaten umgesetzt werden.

Der SeedInvest-Bonus hingegen fördert Vorhaben, die durch Investitionen den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle in Start-ups bewirken. 

Nicht gefördert werden:

  • übliche Büroausstattung (Mobiliar) und Fahrzeuge,
  • Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung,  Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe.

Welche Kosten werden bezuschusst?

Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben, die unmittelbar durch das Projekt entstehen und für die Umsetzung zwingend erforderlich sind. Die Verwendung des Zuschusses muss den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.

Gefördert werden im Seed-Bonus:

  • Personalkosten für eigene Angestellte auf Basis von pauschalierten Stunden- oder Monatssätzen
  • sonstige Kosten mit einer Restkostenpauschale in Höhe von 40 % der Personalkosten.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 120.000 Euro betragen.

Gefördert werden im SeedInvest-Bonus:

  • Kosten für Investitionen in Instrumente und Ausrüstung, insbesondere Produktionseinrichtungen. Hardware und Software sind auf Basis tatsächlicher direkter Kosten förderfähig.
  • Personalkosten sind pauschal in Höhe von 20 % der Kosten für Instrumente und Ausrüstung förderfähig.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 50.000 Euro betragen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe dieser Förderung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Für diese Förderung gelten die Bestimmungen der De-minimis-Verordnung. Die Summe der De-minimis-Beihilfen, die das antragstellende Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund im zurückliegenden Zeitraum von 36 Monaten erhalten kann, ist auf 300.000 Euro begrenzt. Sollte das Unternehmen im relevanten Drei-Jahres-Zeitraum bereits eine oder mehrere De-minimis-Beihilfen erhalten haben, ist die Höhe der Zuwendung hierdurch gegebenenfalls begrenzt.

Wer kann Förderung beantragen?

Diese Förderungen können junge Gewerbebetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragen, 

  • welche ein innovatives, skalierbares Geschäftsmodell aufweisen
  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre sind und die
  • die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen (mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und einem Jahresumsatz bw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro, vgl. Benutzerleitfaden zur Definition von KMU

Die Gesellschafterstruktur, Unternehmensbeteiligungen, -Partnerschaften und -Verflechtungen können den KMU-Status beeinflussen. 

Wie stelle ich einen Förderantrag?

Für beide Module wird zunächst ein Projektvorschlag (erste Stufe des Antragsverfahrens) eingereicht und bewertet. Der Projektvorschlag umfasst:

  • das Formular "Projektvorschlag"
  • den aktuellen Businessplan des Unternehmens
  • eine aussagekräftige Vorhabenbeschreibung und 
  • das Formular "Kalkulation" des entsprechenden Moduls

Nach Prüfung und positiver Bewertung der Vorhabenbeschreibung und des wachstumsorientierten Geschäftsmodells wird der Antrag in die zweite Antragsstufe (digitaler Förderantrag über das Service-Portal des Landes) überführt. 

Schritte

Erläuterungen

Erste Stufe: Projektvorschlag

Per E-Mail an FoerderantraegeLPW21@wtsh.de

Dokumente: 
- Projektvorschlag (Formular)
- Businessplan (Inhalte gemäß Leitfaden)
- Vorhabenbeschreibung (Inhalte gemäß Projektvorschlag)
- Kosten- und Finanzierungsplan (Formular)

Zweite Stufe: Einreichung Förderantrag Über das Serviceportal Schleswig-Holstein
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn Es kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Eine Zustimmung seitens der WTSH erfolgt schriftlich. Vorher darf nicht mit dem Vorhaben begonnen werden. 
Zuwendungsbescheid Nach positiver Entscheidung erhält die oder der Antragsstellende einen entsprechenden Bescheid. 
Auszahlungsantrag Der Zuschuss wird nachträglich in Tranchen und auf Basis der geprüften und nachgewiesenen Projektausgaben ausgezahlt.
Verwendungsnachweis Innerhalb von drei Monaten nach Projektende
Verwertungsbericht ca. ein Jahr nach Projektende

Projektvorschlag (erste Stufe des Antragsverfahrens)

pdf | 1.009 KB
Projektvorschlag Seed- und SeedInvest-Bonus
Formular für die erste Antragsstufe
xlsx | 178 KB
Kalkulation Seed-Bonus
Kosten- und Finanzierungsplan für einen Seed-Bonus
xlsx | 92 KB
Kalkulation SeedInvest-Bonus
Kosten- und Finanzierungsplan für den SeedInvest-Bonus
pdf | 112 KB
Leitfaden Businessplan
Darstellung des innovativen und wachstumsorientierten Geschäftsmodells

Antrag (zweite Stufe des Antragsverfahrens)

pdf | 359 KB
Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen Einstiegsförderung KMU
Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter
pdf | 683 KB
Datenschutzrechtliche Aufklärung
Zur Antragstellung auf Gewährung von Zuwendungen

Rechtsgrundlagen und Merkblätter

pdf | 195 KB
Richtlinie Einstiegsförderung Innovationsvorhaben KMU (EIK)
Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK)
pdf | 634 KB
AFG LPW 2021
Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (AFG LPW 2021)
pdf | 335 KB
Merkblatt: EU-Grundrechtecharta und UN-Behindertenrechtskonvention
HINWEIS: siehe "Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen"
pdf | 349 KB
Merkblatt Pauschalierung von Personalkosten
pdf | 5 MB
Merkblatt Restkostenpauschale LPW 2021

Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich. Dafür benötigen Sie ein Servicekonto Business, um Anträge online zu stellen und Rückmeldungen zu erhalten. 

Voraussetzung für die elektronische Antragsstellung im LPW 2021

Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen leicht zugänglich und möglichst barrierefrei auch über das Internet anzubieten. Auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein können Unternehmen oder Behörden digitale Verwaltungsleistungen in Form von Online-Diensten in Anspruch nehmen.

Das Servicekonto ist Ihr persönlicher Bereich, über den Sie Ihre digitalen Förderanträge einreichen können.

Grundvoraussetzung ist ein authentifiziertes Unternehmens- oder Behördenkonto, das sogenannte Servicekonto Business. Sollten Sie noch über kein Servicekonto Business verfügen, registrieren Sie sich bitte. Sämtliche digitalen Verwaltungsleistungen im LPW 2021 erfordern es, dass sich die Nutzenden zusätzlich eindeutig ausweisen. Bitte authentifizieren Sie Ihr Servicekonto Business mit einem Elster-Organisationszertifikat. Dies ist zwingend notwendig, um die Legitimität bei Unternehmen und Behörden zu prüfen und um den Missbrauch sensibler Daten auszuschließen.

Sie benötigen mindestens ein Elster-Organisationszertifikat für den Administrator oder die Administratorin sowie weitere Organisationszertifikate für die Personen, die über das Servicekonto Business ebenfalls Antragsdienste nutzen sollen, für welche die Authentifizierung erforderlich ist.

Grundlegende Informationen zur Registrierung und Authentifizierung sowie zur Rechtevergabe erhalten Sie hier.

Hier geht es zur Antragsstellung Modul Seed-Bonus:    Zum Serviceportal des Landes

Hier geht es zur Antragsstellung Modul SeedInvest-Bonus:   Zum Serviceportal des Landes

Ihre Ansprechpartnerin

Habereder
Anja Habereder
Fachliche Beratung Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 866
Zdunek
Helen Zdunek
Projektmanagerin startuphub.SH
Telefon: +49 431 66 66 6 - 548
Nach oben scrollen