Förderaufruf Energiewende in Schleswig-Holstein

Welche Projekte können gefördert werden? 

Gefördert werden Forschungs- und Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen.  

Es werden Projekte in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Energiespeicher sowie Netze und Systeme gefördert. 

Wer kann Förderung beantragen?

Förderberchtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:

  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z.B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen)
  • Ähnliche Einrichtungen der öffentlichen Hand bzw. Einrichtungen oder Institutionen, die überwiegend öffentlich getragen werden, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird,
  • Unternehmen, vorrangig Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 

mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Bei Verbundvorhaben können in begründeten Ausnahmefällen auch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung bzw. Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte außerhalb Schleswig-Holsteins, bevorzugt aus benachbarten Regionen, z.B. aus der Metropolregion Hamburg oder den norddeutschen Bundesländern oder Ostseeanrainerstaaten, finanziell unterstützt werden, wenn das Projekt klare Vorteile für Schleswig-Holstein erwarten lässt und keine geeigneten Partner in Schleswig-Holstein ansässig sind. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • An Verbundvorhaben muss sich neben einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung mindestens noch ein eigenständiges Unternehmen beteiligen.  
  • Bei mehreren beteiligten Unternehmen muss mindestens ein KMU beteiligt sein. 
  • Kein einzelnes Unternehmen bestreitet mehr als 70 Prozent der förderbaren Kosten.  
  • Zwischen den Verbundpartnern muss eine wirksame Zusammenarbeit stattfinden. Die Untervergabe von Aufträgen gilt nicht als Zusammenarbeit.  

Was wird gefördert?

Bei Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z.B. Hochschulen) werden folgende Kosten gefördert: 

  • Personalkosten in Form von pauschalen Stundensätzen, 
  • Gemeinkostenpauschale, 
  • Materialkosten, 
  • Kosten für Fremdleistungen, 
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstungen (AfA) bzw. Investitionskosten. 

Bei Unternehmen werden folgende Kosten gefördert: 

  • Personalkosten in Form von pauschalen Stundensätzen, 
  • eine Restkostenpauschale in Höhe von 38% der Personalkosten. 

Wie wird gefördert? 

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses. 

Dokumente

pdf | 550 KB
Projektvorschlag für ein Verbundvorhaben an einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung (EW)
Energiewende Schleswig-Holstein
pdf | 863 KB
Projektvorschlag für ein Verbundvorhaben in einem Unternehmen (EW)
Energiewende in Schleswig-Holstein
pdf | 781 KB
Förderaufruf Energiewende in Schleswig-Holstein
pdf | 434 KB
Bewertungsmatrix Energiewende in SH
pdf | 379 KB
Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen /Verbundvorhaben
Bewertung der Beiträge zu Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter als Voraussetzung für eine Förderung HINWEIS: siehe Merkblatt "EU-Grundrechtecharta und UN-BRK"
pdf | 335 KB
Merkblatt: EU-Grundrechtecharta und UN-BRK
Merkblatt zur Einhaltung der EU-Grundrechtecharta und der UN-Behindertenrechtskonvention HINWEIS: siehe "Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen"
pdf | 665 KB
Selbsterklärung EU-Sanktionsmaßnahmen
Selbsterklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die Russische Föderation und Belarus
pdf | 683 KB
Datenschutzrechtliche Aufklärung
Datenschutzrechtliche Aufklärung zum Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft, Förderperiode 2021 bis 2027 (LPW 2021)

Rechtsgrundlagen

pdf | 232 KB
NEU: Richtlinie FIT
Richtlinie zur Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers
pdf | 634 KB
AFG LPW 2021
Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (AFG LPW 2021)

Vor Antragstellung empfehlen wir eine kostenfreie Beratung durch die Innovationsberatung. Das Team der Innovationsberatung steht Ihnen rund um die Themen Technologie und Innovation zur Seite. Die Berater beantworten Ihre Fragen zu Innovationsprozessen, Innovationsthemen, neuen Technologieansätzen und Geschäftsfeldern oder digitalen Geschäftsmodellen.

Bitte beachten Sie unbedingt: Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert (formaler Ausschlussgrund). Als Projektstart gilt insbesondere der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Beratungs- oder Dienstleistungsauftrag), d. h. eine verbindliche Vergabe eines Auftrages.

Die Teilnahme am Förderaufruf ist ab sofort möglich. Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt digital an die E-Mailadresse: foerderantraegelpw21@wtsh.de

Ihre Ansprechpartner

Borwig
Katja Borwig
Fachliche Beratung Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 855
Schuldt
Lena Schuldt
Fachliche Beratung Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 884
Nach oben scrollen