FIT Verbundvorhaben
Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie), Verbundvorhaben
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen.
Wer kann Förderung beantragen?
Diese Förderung kann nur von einem Verbund beantragt werden.
Ein Verbund besteht aus mehreren Partnern mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, darunter jeweils mindestens
- eine Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung, Hochschule und Klinik des Landes, soweit Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, oder
- eine ähnliche Einrichtung der öffentlichen Hand bzw. eine Einrichtung oder Institution, die überwiegend öffentlich getragen wird und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt,
- und einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden vorrangig gefördert. Bei mehreren beteiligten Unternehmen muss mindestens ein KMU beteiligt sein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- An Verbundvorhaben muss sich neben einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung mindestens noch ein eigenständiges Unternehmen beteiligen.
- Bei mehreren beteiligten Unternehmen muss mindestens ein KMU beteiligt sein.
- Kein einzelnes Unternehmen bestreitet mehr als 70 Prozent der förderbaren Kosten.
- Zwischen den Verbundpartnern muss eine wirksame Zusammenarbeit stattfinden. Die Untervergabe von Aufträgen gilt nicht als Zusammenarbeit.
Was ist noch zu beachten?
- Im Rahmen der ersten Stufe des Antragsverfahrens reicht jeder Verbundpartner einen eigenen Projektvorschlag bei der WTSH ein.
- In der zweiten Stufe muss jeder Partner einen separaten Förderantrag stellen.
- Bei der Bewertung der Projektvorschläge durch die WTSH werden der Innovationsgrad und der Bezug zur Regionalen Innovationsstrategie Schleswig-Holstein mit den Spezialisierungsfeldern Maritime Wirtschaft, Life Sciences, Energiewende & grüne Mobilität, Ernährungswirtschaft und Digitale Wirtschaft berücksichtigt.
- Das Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Indikatoren und Querschnittszielen des EFRE-Programms.
- Das Projekt unterstützt das Ziel der Landesregierung, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen.
Was wird gefördert?
Bei Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Hochschulen und Kliniken des Landes etc. werden folgende Kosten gefördert:
- Personalkosten in Form von pauschalen Stundensätzen,
- Gemeinkostenpauschale,
- Materialkosten,
- Kosten für Fremdleistungen,
- Kosten für Instrumente und Ausrüstungen (AfA) bzw. Investitionskosten.
Bei Unternehmen werden folgende Kosten gefördert:
- Personalkosten in Form von pauschalen Stundensätzen,
- eine Restkostenpauschale in Höhe von 38% der Personalkosten.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe der Förderung von Großunternehmen beträgt:
- bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,
- bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung,
Die Höhe der Förderung für mittlere Unternehmen beträgt:
- bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,
- bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung,
Die Höhe der Förderung für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen beträgt:
- bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,
- bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung,
Die Höhe der Förderung für Einrichtungen für Forschungs- und Wissensverbreitung beträgt:
- bis zu 90% bei entsprechend begründeter Notwendigkeit.
Dokumente
Rechtsgrundlagen
Vor Antragstellung empfehlen wir eine kostenfreie Beratung durch die Innovationsberatung. Das Team der Innovationsberatung steht Ihnen rund um die Themen Technologie und Innovation zur Seite. Die Berater beantworten Ihre Fragen zu Innovationsprozessen, Innovationsthemen, neuen Technologieansätzen und Geschäftsfeldern oder digitalen Geschäftsmodellen.
Bitte beachten Sie unbedingt: Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert (formaler Ausschlussgrund). Als Projektstart gilt insbesondere der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Beratungs- oder Dienstleistungsauftrag), d. h. eine verbindliche Vergabe eines Auftrages.
Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich. Dafür benötigen Sie ein Servicekonto Business, um Anträge online zu stellen und Rückmeldungen zu erhalten.
Voraussetzung für die elektronische Antragsstellung im LPW 2021
Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen leicht zugänglich und möglichst barrierefrei auch über das Internet anzubieten. Auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein können Unternehmen oder Behörden digitale Verwaltungsleistungen in Form von Online-Diensten in Anspruch nehmen.
Das Servicekonto ist Ihr persönlicher Bereich, über den Sie Ihre digitalen Förderanträge einreichen können.
Grundvoraussetzung ist ein authentifiziertes Unternehmens- oder Behördenkonto, das sogenannte Servicekonto Business. Sollten Sie noch über kein Servicekonto Business verfügen, registrieren Sie sich bitte. Sämtliche digitalen Verwaltungsleistungen im LPW 2021 erfordern es, dass sich die Nutzenden zusätzlich eindeutig ausweisen. Bitte authentifizieren Sie Ihr Servicekonto Business mit einem Elster-Organisationszertifikat. Dies ist zwingend notwendig, um die Legitimität bei Unternehmen und Behörden zu prüfen und um den Missbrauch sensibler Daten auszuschließen.
Sie benötigen mindestens ein Elster-Organisationszertifikat für den Administrator oder die Administratorin sowie weitere Organisationszertifikate für die Personen, die über das Servicekonto Business ebenfalls Antragsdienste nutzen sollen, für welche die Authentifizierung erforderlich ist.
Grundlegende Informationen zur Registrierung und Authentifizierung sowie zur Rechtevergabe erhalten Sie hier.
Hinweise zur Antragstellung:
- Das ELSTER-Organisationszertifikat dient zur Authentifizierung Ihres Unternehmens. Die Antragstellung muss deshalb zwingend mit einem Zertifikat des antragstellenden Unternehmens durchgeführt werden. Anträge, die mit Organisationszertifikaten anderer Unternehmen eingereicht werden, sind nicht rechtskräftig gestellt und unwirksam. Dieses gilt auch für Zertifikate von Unternehmen, die mit Ihrem Unternehmen verbunden sind.
- Im Antrag sind zwingend Ihre Unternehmensdaten anzugeben; die Angabe von Daten anderer Unternehmen – insbesondere von Beratungs- oder Dienstleistungsunternehmen in den Antragsfeldern – ist unzulässig. Dieses gilt grundsätzlich auch für die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. Nur bei Verwendung einer eigenen E-Mail-Anschrift ist eine rechtskonforme Kommunikation zum Förderantrag - insbesondere die Übermittlung eines Zuwendungsbescheides - möglich.
- Kosten, die von einem Dienstleistungsunternehmen in Rechnung gestellt werden, welches bei der Antragstellung aktiv mitgewirkt hat, können keine zuwendungsfähigen Kosten in einem Fördervorhaben sein und werden nicht anerkannt.