FIT Verbundvorhaben

Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie), Verbundvorhaben

Welche Projekte können gefördert werden? 

Gefördert werden Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen.  

Wer kann Förderung beantragen?

Diese Förderung kann nur von einem Verbund beantragt werden. 
Ein Verbund besteht aus mehreren Partnern mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, darunter jeweils mindestens 

  • eine Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung, Hochschule und Klinik des Landes, soweit Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, oder 
  • eine ähnliche Einrichtung der öffentlichen Hand bzw. eine Einrichtung oder Institution, die überwiegend öffentlich getragen wird und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt,
  • und einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden vorrangig gefördert. Bei mehreren beteiligten Unternehmen muss mindestens ein KMU beteiligt sein. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • An Verbundvorhaben muss sich neben einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung mindestens noch ein eigenständiges Unternehmen beteiligen.  
  • Bei mehreren beteiligten Unternehmen muss mindestens ein KMU beteiligt sein. 
  • Kein einzelnes Unternehmen bestreitet mehr als 70 Prozent der förderbaren Kosten.  
  • Zwischen den Verbundpartnern muss eine wirksame Zusammenarbeit stattfinden. Die Untervergabe von Aufträgen gilt nicht als Zusammenarbeit.  

Was ist noch zu beachten? 

  • Im Rahmen der ersten Stufe des Antragsverfahrens reicht jeder Verbundpartner einen eigenen Projektvorschlag bei der WTSH ein.
  • In der zweiten Stufe muss jeder Partner einen separaten Förderantrag stellen. 
  • Bei der Bewertung der Projektvorschläge durch die WTSH werden der Innovationsgrad und der Bezug zur Regionalen Innovationsstrategie Schleswig-Holstein mit den Spezialisierungsfeldern Maritime Wirtschaft, Life Sciences, Energiewende & grüne Mobilität, Ernährungswirtschaft und Digitale Wirtschaft berücksichtigt. 
  • Das Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Indikatoren und Querschnittszielen des EFRE-Programms.
  • Das Projekt unterstützt das Ziel der Landesregierung, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen. 

Was wird gefördert?

Bei Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Hochschulen und Kliniken des Landes etc. werden folgende Kosten gefördert: 

  • Personalkosten in Form von pauschalen Stundensätzen, 
  • Gemeinkostenpauschale, 
  • Materialkosten, 
  • Kosten für Fremdleistungen, 
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstungen (AfA) bzw. Investitionskosten. 

Bei Unternehmen werden folgende Kosten gefördert: 

  • Personalkosten in Form von pauschalen Stundensätzen, 
  • eine Restkostenpauschale in Höhe von 38% der Personalkosten. 

Wie wird gefördert? 

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses. 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe der Förderung von Großunternehmen beträgt: 

  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung, 
  • bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung, 

Die Höhe der Förderung für mittlere Unternehmen beträgt: 

  • bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung, 
  • bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung,  

Die Höhe der Förderung für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen beträgt: 

  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung, 
  • bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung,  

Die Höhe der Förderung für Einrichtungen für Forschungs- und Wissensverbreitung beträgt: 

  • bis zu 90% bei entsprechend begründeter Notwendigkeit.  
     

Dokumente

pdf | 219 KB
Richtlinie FIT
Richtlinie zur Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers
pdf | 665 KB
Selbsterklärung EU-Sanktionsmaßnahmen
Selbsterklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die Russische Föderation und Belarus
pdf | 683 KB
Datenschutzrechtliche Aufklärung
Datenschutzrechtliche Aufklärung zum Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft, Förderperiode 2021 bis 2027 (LPW 2021)
pdf | 379 KB
Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen /Verbundvorhaben
Bewertung der Beiträge zu Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter als Voraussetzung für eine Förderung
pdf | 780 KB
Projektvorschlag für ein Verbundvorhaben in einem Unternehmen
Projektvorschlag für ein Verbundvorhaben in einem Unternehmen zur Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie, Stufe 1 des Antragsverfahrens)
pdf | 463 KB
Projektvorschlag für ein Verbundvorhaben an einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung
Projektvorschlag für ein Verbundvorhaben an einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung o. Ä. zur Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie, Stufe 1 des Antragsverfahrens)

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Philipp Freese
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