E-Mobilität: Neues Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur gestartet
Förderung vom Land
Seit Anfang Oktober 2023 fördert das Land Schleswig-Holstein wieder den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur aufbauen wollen. Ladepunkte mit niedriger Ladeleistung werden mit einem Festbetrag bezuschusst, Ladepunkte mit mindestens 100 kW Ladeleistung erhalten einen Zuschuss von 50% der Kosten. Wichtig: Für diese Fördermaßnahmen gelten die Bestimmungen der De-minimis-Verordnung. Bereits zwischen 2020 und 2022 hat Schleswig-Holstein mit rund 17,3 Millionen Euro Projekte zum Ausbau von Ladeinfrastruktur gefördert. Mit dem nun startenden Programm sollen weitere 2,85 Mio. Euro für den Ausbau von Ladeinfrastruktur im Land eingesetzt werden. Schleswig-Holstein soll bis 2040 klimaneutral werden. Als wichtiger Baustein zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors ist dabei der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur unerlässlich.
Förderung vom Bund
Nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen fördert zurzeit das BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr). Gefördert wird der Kauf und die Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung ≥ 50kW, stationärem Stromspeicher und Netzanschluss. „Voraussetzung für die weitere Etablierung der Elektromobilität im Land ist nach wie vor ein konsequenter Aufbau von Ladeinfrastruktur. Die aktuellen Förderprogramme von Bund und Land ergänzen sich gut und sind ein Anreiz für Unternehmen, schon heute Ladeinfrastruktur aufzubauen, wo sie morgen dringend benötigt wird, um die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen“, sagt Jens Sandmeier, Leiter der Landeskoordinierungsstelle Elektromobilität bei der WTSH.